Schreiben vom Anwalt: Ist das Schreiben ohne Poststempel der Kanzlei ungültig?
Hallo zusammen,
ich habe heute ein Schreiben vom Anwalt bekommen. Dies wurde nur mit einem Stempel der Kanzlei bei uns in den Briefkasten geworfen. Ein Poststempel ist nicht zu sehen.
Die Vorgeschichte findet man hier https://www.gutefrage.net/frage/kann-mein-vermieter-mich-kuendigen?foundIn=user-profile-question-listing
Der 1te Punkt ist die angeblich nie pünktlich gezahlte Miete. Die Wurde von mir aber immer pünktlich (bis auf den einen Monat). Kann man was gegen diese Anschuldigung machen ?
Der 2te Punkt sind die Mängel. Die von der Decke abgefallene Lampe wird nun uns in die Schuhe geschoben mit der Begründung wir hätten diese mit Gewalt runter geschlagen. Da die Lampe heile ist. Kann man was gegen diese Anschuldigung machen ?
Der 3te Punkt ist die Geschichte mit der Spüle die das Wasser nicht ablaufen lässt. Da wird geschrieben das die Maschine gar nicht funktionieren könnte und die Verstopfung in den Rohren vor der Wand sein muss und nirgends anders. Der Mengel wurde von uns mit einer Frist von 7 Tagen gesetzt. Unser Vermieter geht davon aus das wir die alte defkte Maschine nutzen. Die ist aber seit 2 Jahren ausgebaut und wir nutzen unsere.
Was kann man da machen ?
"Mit den Kosten der Instandsetzung hat sich meine Mandatschaft Mangels entsprechender Mängelanzeigen im Übrigen nicht zu befassen".
Der Mengel wurde von uns per Einschreiben angegeben. Was kann man da machen ?
Ist das Schreiben überhaupt richtig ohne Poststempel ?
5 Antworten
Der Brief kann auch von einem Boten eingeworfen worden sein. Für seine Gültigkeit / Richtigkeit ist ein Poststempel (die Zustellung via Post) nicht notwendig.
Bei einem anwaltlichen Schreiben empfiehlt es sich, ebenfalls einen Anwalt zu nehmen, da im "Rechtsdschungel" viele Fallstricke lauern und Formulierungen sowie Fristen zu beachten sind.
Ja, Mietrecht.
Wichtig wäre es,
ob das Anwaltsschreiben mit Vor- und Nachnamen unterschrieben ist für seine Rechtsgültigkeit.
Eine Paraphe als Unterschrift zum Beispiel, oder ein Stempel mit gezeichnet reicht dafür nicht aus.
In dem Fall wäre dieses Anwaltsschreiben ein Geschäftsangebot nach der sogenannten
Mailbox-Rule:
Da habe ich keine Ahnung. Ich habe mal Fotos von dem gemacht was wir an Unterschriften / Stempel von dem haben.
ob das Anwaltsschreiben mit Vor- und Nachnamen unterschrieben ist für seine Rechtsgültigkeit.
Da ein Schreiben eines Rechtsanwalts sowieso keine Rechtskraft entfalten kann, ist das irrelevant.
In dem von dir geschilderten Fall hilft nur der Gang zu einem Anwalt für Mietrecht, alleine schon aus Gründen der Rechtsicherheit. Die Zustellung eines Briefes muss keinen Posttsempel tragen. Die kann durch Einwurf in den Briefkasten erfolgen. Du kannst zwar behaupten, einen solchen Brief nie bekommen zu haben. Wenn dieser Brief aber mit einem Zeugen zur Zustellung kam, wird das für dich problematisch, wenn du behauptest keinen Brief erhalten zu haben. Geh zu einem Anwalt und lass dich beraten, mehr kann man dazu nicht sagen. Der gegenerische Anwalt vertritt deinen Vermieter und schreibt das, was ihm dein Vermieter erzählt. Was am Ende dabei herauskommt, muss man dem Gericht überlassen, so es zu einer Klage kommt. Nimm all deine Beweismittel mit zu deinem Anwalt.
Wie ist das mit der Frist die wir Ihm zur Beseitigung des Mengel der Rohre in der Küche gegeben haben ? Die geht bis zum 6ten November 2015. Miete werde ich wohl normal zahlen aber wegen der Frist muss ich ja was machen können oder soll ich das lieber vom Anwalt erledigen lassen ?
... in dieser Wohnung wirst du nie mehr glücklich .. denn auch dieser Anwalt lügt ja wohl wie gedruckt .. nach dem was du hier schreibst .. das sind doch Sklaventreiber .. zieh da so schnell wie möglich aus ...
... Voila ! ...
... noch was ! ... wenn der Brief nicht mit der Post zugestellt worden ist .. gegen deine Unterschrift .. kannst du das sowieso vergessen .. einfach ignorieren ...
das ist unprofessionelles Stammtischgeschwätz. Der Brief braucht keinen Poststempel. Selbst einen Brief mit Poststempel beweist nicht den Erhalt dieses Briefes und gerade deshalb gibt es Einschreiben per Rückschein oder per Posteinwurf. Wenn die Kanzlei den Brief mit Zeugen eingeworfen hat gilt er als zugestellt.
Der Anwalt lügt nicht, er gibt die (aus dessen Sicht) Wahrheit seines Mandanten wider. Abgesehen davon ist es in Deutschland erlaubt zu lügen, wenn man sich damit selbst bzw. den Mandanten schützen möchte.
... Ja Ja ! ... ich zitiere .. " unprofessionelles Stammtischgeschwätz " .. siehe Kommentar von .. ' chvoyage ' .. ich kann mich hier nur wiederholen .. " Sklaventreiber " .. und .. " einfach ausziehen " .. alles andere bringt da überhaupt nichts ...
... Voila ! ...
Schade dachte da kann man was machen. Zu was für einen Anwalt müsste ich denn gehen was das betrifft ? Einen für Mietrecht ?