Schornsteinfeger selbst bezahlen?

6 Antworten

Der zusätzliche Kamin ist sicher nicht mitvermietet worden. Wenn Sie den jetzt nutzen müssen sie auch die Kosten für dessen Benutzung zahlen. Kaminschau, Fegen, evtl. Immisionsmessung je nach dem wie die Nutzung ist. Bei Holzverbrennung kann je nach Bundesland noch ein zusätzlicher Filter auf dem Kamin fällig werden. Alles Kosten die der Mieter als Alleinnutzer der Feuerstätte zu tragen hat.

Wie man auf die Idee kommt das der Vermieter hier zuständig sein soll ist also falsch. Der Vermieter kann auch die Benutzung untersagen, ist ja sein Kamin.

Wenn der Vermeiter den Schornsteinfeger zahlt, könnte er die Kosten ihm Rahmen der Umlagen auf Euch abwälzen ... also könnt ihr ihn auch gleich selbst zahlen ..

udn bei der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen

wenn ihr ihn nicht berzahölt, dann wird er bei der nebenkostenabrechnung auf euch geschrieben und dann bezahlt ihr ihn darüber. ist also Jacke wie Hose da es zum Unterhalt gehört. Stellt der Schornsteinfeger nun Mängel fest, die beseitigt werden müssen, dann ist es Vermietersche wenn es nicht einfacher Verschleiss ist

Ratirat  11.09.2013, 17:35

wenn ihr ihn nicht berzahölt, dann wird er bei der nebenkostenabrechnung auf euch geschrieben

Das kommt darauf an, ob diese Kosten im Mietvertrag bei den Betriebskosten aufgeführt wurden oder nicht.

Klausim  12.09.2013, 06:40
@Ratirat

Manchmal brauch man zur Übersetzung einen Fluxkompensator:-)

ist immer blöd, wenn das im Vertrag nicht geregelt wird. Jedoch gehört der Schornsteinfeger zu den umlageberechtigten Kosten. Egal wie, die Kosten müssten entweder direkt, oder spätestens bei der Nebenkostenabrechnung getragen werden

Das hängt davon ab, ob die Kaminnutzung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört und ob ihr einen funktionsfähigen Kamin erwarten durftet, als ihr den Vertrag unterschrieben habt.

Wurde bei der Besichtigung oder den Vertragsverhandlungen über den Kamin gesprochen? Wurde er in der Wohnungsbeschreibung (Inserat, Exposé, ...) erwähnt?

Wenn ihr also den Umständen nach annehmen durftet, den Kamin zur Verbrennung von Holz benutzen zu können, dann ist der Vermieter zuständig. Wenn nicht, dann nicht.

Selbst wenn der Vermieter zuständig ist, kann es aber sein, dass ihr ihn im Endeffekt dennoch zahlen müsst - dann nämlich, wenn die Schornsteinfegerkosten im Mietvertrag unter den umlagefähigen Betriebskosten aufgeführt sind.

Ist es die einizige Wohnung in dem Haus? Wenn nein, ist der Schornstein nur für eure Wohnung?