Schornsteinfeger Abrechnung

9 Antworten

Wieviel der Vermieter auf deine Nebenkostenabrechnung umlegen darf, muss im Mietvertrag stehen. Üblicherweise erfolgt das nach qm. Man kann es aber auch nach der Anzahl der Schornsteine in der jeweilige Wohnung umlegen.

so wie es im Mietvertrag steht. Aber nicht nach Personen, das wäre für eine nicht verbrauchsabhängige Position sinnlos

Reni87 
Fragesteller
 25.02.2014, 22:39

Das ist das Problem... Im Mietvertrag steht nichts genaueres darüber..!

anitari  26.02.2014, 07:26
@Reni87

Dann muß nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

Die Kosten des Schornsteinfegers sind ja praktisch WARTUNGS-KOSTEN der Heizungsanlage. Sie werden somit in die Gesamtsumme der Kosten für Heizung und Warmwasser einbezogen und mit diesen umgelegt. Meist wird dann ein gewisser Prozentsatz der Gesamt-Kosten nach Quadratmetern Wohnfläche, der Rest verbrauchsabhängig verteilt.

Anders wäre dies nur, wenn bestimmte Arbeiten einer Partei allein zuzuordnen sind. Hat also z.B. nur eine Wohnung einen offenen Kamin, müssen die hierfür anfallenden Kehrarbeiten auch nur von demjenigen getragen werden, der auch den Nutzen des Kamins hat.

Am Rande ein Hinweis: Die Kosten für KEHR-Arbeiten (nicht für Messungen und Prüfungen) können als "haushaltsnahe Dienstleistungen" steuerlich besonders geltend gemacht werden. Erhält ein Vermieter hieraus eine Steuergutschrift, muss diese natürlich von den umzulegenden Kosten ABGEZOGEN werden.

Die Schornsteinfegerkosten trägt der Hauseigentümer. Er kann die Kosten auf die Mieter Anteilmäßig umlegen.

Wenn vertraglich nicht anders vereinbart, nach der Wohnfläche.