Unitymedia Kosten vom Vermieter

4 Antworten

Grundsätzlich kann der Vermieter alle o.g. Kosten auf Dich umlegen, falls dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Hier genügt schon ein Hinweis auf § 2 BetrKV.

http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

UNITYMEDIA (obwohl ich monatlich 20€ für meinen Internetanschluss bei Unitymedia bezahle)

Ist das für Kabelfernsehen? siehe Pos. 15 BetrKV § 2

alles gehört da rein, sind alles umlagefähige nebenkosten, wenn sie vereinbart wurden

mit deinem unitiymedia, würde ich mal nachfragen, wofür das ist

bezahli, bezahli

ich liebe nebenkosten

ich hab meinen die nk angepasst, erhöhung um 80€ im monat, das war auch ein fest

hier findest du alles, was auf die Betriebskosten angerechnet werden darf:

http://www.bmgev.de/betriebskosten/tipps-und-infos.html

WEnn du Kabelfernsehen empfängst, werden auch diese Kosten als Betriebskosten abgerechnet. Dein Internetanschluß ist von unabhängig davon und muss von dir bezahlt werden.

Wenn Du wirklich wissen willst, was in die Abrechnung darf, dann solltest Du Dich an einen Mieterverein wenden, denn die können Deine Abrechnung einsehen und genaue, rechtlich wirksame Aussagen treffen! Nun zu Unitymedia. Die 20€, die Du bezahlst sind für die zusätzlichen Leistungen, die Du bei Unitymedia bestellt hast. Die der Vermieter Dir in Rechnung stellt, sind die Zahlungen für die Grundversorgung mit TV und Radio. Klar soweit?