Wann kommt die Nebenkostenabrechnung?

4 Antworten

Hallo lovestern85!

Das Thema rund um Nebenkosten und die dazu gehörigen Fristen ist recht komplex, weshalb durchaus viele Fragen dazu aufkommen.

Grundsätzlich ist es so, dass der Vermieter dazu verpflichtet ist, eine Nebenkostenabrechnung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum zu erstellen. Das heißt, für das Jahr 2007 hättest du bis zum 31.12.2018 eine Nebenkostenabrechnung erhalten müssen.

Für den Mieter ist jedoch nicht das Datum der Erstellung entscheidend, sondern das Datum an welchem ihm die Abrechnung zugegangen ist. Hält der Vermieter sich nicht an diese Frist, führt das zu einem Nachforderungsausschluss. Dieser bedeutet, dass die Abrechnung an sich und die Verrechnung der Kosten mit den gezahlten Vorschüssen zwar wirksam sind, der Vermieter kann jedoch keine eventuell auftretenden Nachforderungen geltend machen. Voraussetzung dafür ist immer, dass der Vermieter die Nichteinhaltung der Fristen selbst zu vertreten hat. Auf das Guthaben eines Mieters hat dieser Nachforderungsausschluss keinerlei Wirkung, es bleibt bestehen und ist ihm entweder auszuzahlen oder zukünftig zu verrechnen.

Falls du unsicher bist, ob die Fristen in deiner Nebenkostenabrechnung eingehalten wurden, oder du generell Zweifel an der Richtigkeit deiner Abrechnung hast, kannst du die Abrechnung gerne von uns prüfen lassen! https://www.mineko.de/

Liebe Grüße, Fine ;)

Siehe Juliette. Manche Vermieter lassen sich aber wirklich Zeit. Meine kam z.B. letzte Woche, während ein Freund von mir seine schon seit Monaten hat.

Wann muss abgerechnet werden?

Der Vermieter muss die Abrechnung spätetestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.

Der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen. Meistens entspricht er dem Kalenderjahr. Der Vermieter kann aber auch andere Abrechnungsperioden wählen, etwa vom 1. Juli bis 30. Juni. Ein längerer Zeitraum ist nicht zulässig. Die Abrechnung ist unwirksam. Aber auch eine kürzere Frist, zum Beispiel sieben Monate, ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Nach Ablauf der zwölf Monate kann er keine Nachforderungen mehr stellen und bleibt möglicherweise auf einen Teil der Kosten sitzen, die er bereits gezahlt hat.

Andererseits ist der Vermieter auch nach Fristablauf keinesfalls von Pflicht befreit, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Der Mieter hat auch nach Ablauf der Frist ein Recht auf eine korrekte Abrechnung. Hat der Mieter zuviel vorausgezahlt, kann er sein Guthaben einklagen und verlangen, dass die Vorauszahlungen angepasst werden.

http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/99/26073

Die Nebenkostenabrechnung fuer 2007 muss spaetestens bis 31.12.2008 erfolgen, sonst ist sie ungueltig.

Regenmacher  05.06.2008, 19:30

Aber nur, wenn der Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12. gilt.

Ist ein anderer Abrechnungszeitraum angegeben, dann sind auch andere Verjährungen.