SchönerTag Ticket NRW vor 9 uhr nutzen?strafe?

2 Antworten

Ich zitiere da mal §265a StGB:

Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken
dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein
Verkehrsmittel
oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer
Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
bestraft
, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer
Strafe bedroht ist.

Man geht aber in der Regel zu deinen Gunsten bei sporadischen Einzelfällen davon aus, dass du eben nicht mit Absicht handelst, sondern es sich um ein Versehen handelt. Dann belässt es der Verkehrsbetrieb bei dem erhöhten Beförderungsentgelt von aktuell 60 €.

60 Euro wegen schwarzfahrens.