Muss ich die Toilettenpause des Handwerkers bezahlen?

5 Antworten

Nein, es darf nur reine Arbeitszeit berechnet werden.

Nein. Diese Zeit muss nicht bezahlt werden. (ohne Gewähr)

nein..diese musst du nicht zahlen..seine Tätigkeit hat er dort nicht verrichtet..

du zahlst seine Berufliche Leistung (incl Matrial und Weg) was DU in Auftrag gegeben hast..nicht mehr und nicht weniger.

Ruf in der Firma da an, sprich mit dem Chef..fertig.

Beim Stundenzettel einfach 1,5 std wegstreichen und dann erst unterschreiben..druchdruck anfordern!

Die Frage ist: Hast Du hier tatsächlich den Stundenlohn gezahlt oder wurde die Zeit lediglich ausgewiesen?

Wenn auf Stundenlohnbasis abgerechnet wurde (würde ich nie machen, bzw. empfehlen), teile dem Malerbetrieb mit, dass der Kollege eben länger auf dem WC war.

Ich würde mal in der Handwerkskammer fragen, wie da vorgegangen wird.

Das ist ja ein Extremfall.

War der Handwerker technisch gesehen "krank" zu der Zeit? Bist du dann verpflichtet zu zahlen?

Wurde protokolliert? Wenn ja, ist dies legitim?

Ich habe kein Protokoll geführt. Da das Badezimmer neben meinem Arbeitszimmer ist, habe ich ab und an auf die Uhr gesehen, weil es mir die Toilettenbesuche doch ziemlich lang vorkamen.

Er hat keinen kranken Eindruck auf mich gemacht und die Arbeit auch vollumfänglich ausgeführt.

@easypokego

Du weißt aber, was ich meine. Er hatte gesundheitliche Probleme, sonst würde er nicht auf dem Pott hängen. Anders ausgedrückt, wenn er von 10 bis 16 uhr arbeitet und von 12 bis 13 Uhr zum Arzt muss, zahlste?