Darf ich dieses Messer bei mir tragen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Da das von dir gezeigte Klappmesser nicht feststellbar ist darfst du es ohne Altersbegrenzung Führen.

P.S: Es gibt in DE (leider) kein WaffenSCHUTZgesetz.

Leestigter  10.08.2018, 23:44

Aber GF lehnt ein bearbeiten der Frage ab (gerade Nachricht mit Ablehnung bekomme, die kennen anscheinend auch ein Waffenschutzgesetz.

Klar. Ich nehme an es ist kein Springmesser? Dann sollte bei dieser Klingenlänge alles passen.

GrenzenSichern  10.08.2018, 12:39

es sieht aus, wie aus dem yps-heft

SuperKuhnibert3  10.08.2018, 15:38

Bei Klappmessern gibt es keine maximale Klingenlänge.

Du benötigst zwei Hände um es zu öffnen und es ist keine feststehende Klinge, bisher erkenne ich keinen Grund für ein Verbot!

Leestigter  10.08.2018, 17:47

selbst mir feststehender Klinge wären 12cm erlaubt

Nach dem Waffenschutzgesetz nicht, da dieses nicht existiert.

PatrickLassan  10.08.2018, 20:07

Immer wieder niedlich, dieses 'Waffenschutzgesetz'. Hört sich so an, als sollten Waffen vor irgend etwas geschützt werden.

SuperKuhnibert3  10.08.2018, 20:09
@PatrickLassan

Das schützt die Waffen vor Rost :-D

SuperKuhnibert3  10.08.2018, 21:07
@PatrickLassan

Das zweite Bild da veranschaulicht zudem die sogenannte Handbreit-Regel ;-)

Leestigter  10.08.2018, 23:46
@SuperKuhnibert3

Hab ich auch so verstanden aber der Fragesteller hat es wenigstens nicht geschrieben

Leestigter  10.08.2018, 23:49
@PatrickLassan

Koenntest du mal mittels "bearbeiten" darauf hinweisen, dass es das nicht gibt?

Ich habe gerade auf meinen Versuch die Frage korrigieren zu lassen ein "Vorschlag abgelehnt bekommen" - wahrscheinlich liegen wir alle falsch und es gibt sowas wie ein WaffSchG bei GF..

Ja, darfst du