Darf ich dieses Messer bei mir tragen?
Darf ich dieses Messer laut dem Deutschen Waffengesetz mit mir in der Hosentasche ohne einen Grund bei mir tragen?
7 Antworten
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Da das von dir gezeigte Klappmesser nicht feststellbar ist darfst du es ohne Altersbegrenzung Führen.
P.S: Es gibt in DE (leider) kein WaffenSCHUTZgesetz.
Klar. Ich nehme an es ist kein Springmesser? Dann sollte bei dieser Klingenlänge alles passen.
Du benötigst zwei Hände um es zu öffnen und es ist keine feststehende Klinge, bisher erkenne ich keinen Grund für ein Verbot!
Nach dem Waffenschutzgesetz nicht, da dieses nicht existiert.
Ja, darfst du