Schlüssel abgebrochen - Haftpflichtversicherung

6 Antworten

Wer muss jetzt haften? Ich oder mein Vermieter?

Derjenige, der den Schaden verursacht hat.

Ich denke mir aber, dass mir der Schaden nicht angelastet werden kann, weil der Schlüssel aufgrund jahrelanger Benutzung eh schon abgenudelt war.

Und der Vermieter denkt, sie haben den Schaden verursacht.

Außerdem wenn Sie wussten, dass der Schlüssel so abgenudelt ist, warum haben Sie dann keinen neuen verlangt?

Ich denke, Sie werden zahlen müssen.

johnnymcmuff  18.03.2013, 19:28

Wer muss jetzt haften? Ich oder mein Vermieter?

Ganz genau wird Ihnen das ein Vermieter oder ein Mieterbund sagen können.

bukenick79 
Fragesteller
 18.03.2013, 19:38
@johnnymcmuff

Ich würde ja auch haften. Meine Haftpflichtversicherung sollte den Schaden abdecken. Aber irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass mein Vermieter den Schaden auf mich abwälzen will.

Vielleicht ist der Schaden ja schon über die Gebäudeversicherung abgedeckt?

johnnymcmuff  18.03.2013, 19:47
@bukenick79

Aber irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass mein Vermieter den Schaden auf mich abwälzen will.

Es gilt das Verursacherprinzip.

Ist Ihnen oder dem Vermieter der Schlüssel abgebrochen? Ihnen, also warum soll der Vermieter?

Das ist nur meine Meinung. Wie schon geschrieben, Sie können sich Rat holen.

Z.B. bei:

frag-einen-anwalt. de

Dort kann man für wenig Geld einen Rat bekommen.

Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast dann melde der den Schaden, die werden dann entweder Zahlen wenn du haftbar zu machen bist oder wehren ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche ab. Ich sehe es aber wie johnnymcmuff du hast den Schaden verursacht deshalb haftest du auch.

Realtiv einfach zu beantworten:

Du haftest für den Schaden. Der Vermieter hat den Schaden ja nicht verrursacht und die Gebäudeversicherung leistet dafür nicht, weil das Abbrechen eines Schlüssels keine versicherte Gefahr ist.

Sofern Du über eine Haftpflichtversicherung verfügst, soltest Du den Schaden dort anzeigen. Dann wird alles weitere geklärt. Entweder wird der Anspruch des Vermieters befriedigt oder der Schaden wird von Deiner Haftpflichtversicherung abgegelhnt, weil er nicht versichert ist. Dann bist Du widerum wieder in der Verpflichtung, den Anspruch des Vermieters zu befriedigen.

Eine Haftpflichtversicherung würde dir hier helfen, einen unberechtigten Anspruch abzuwehren. Wenn du einen durch Gebrauch "abgenudelten" sCHLÜSSEL ÜBERNIMMST; IST DAS DEIN EIGENES pECH: dU HÄTTEST BEI DER üBERGABE EBEN AUF EINEN NEUEN BESTEHEN SOLLEN:

Ich habe den Schaden meiner Haftpflicht gemeldet. Mal sehen, was passiert.

Ich denke auch, dass ich haften muss. Ich habe den Schaden verursacht, hoffe aber, dass meine Versicherung einspringt und den Schaden bezahlt.