schließfach einfach öffnen lassen
darf der arbeitgeber ein schließfach vom nicht anwesenden einfach öffnen? beispielsweise um zu sehen ob da iwas drin ist? muss man den Arbeitnehmer da vorher drüber informieren oder nicht? oder darf er das gar nicht?
danke für die antworten!
4 Antworten
Der Schrank selbst ist zwar Firmeneigentum, aber der Inhalt ist ja dein Eigentum. Wenn der AG den Schrank öffnen will ohne Anwesenheit der MA, dann muss er durch einen Aushang am Spind darauf aufmerksam machen, wie z.B. "wenn bis zum 15.11.13 nicht alle Spinde ordnungsgemäß beschriftet wurden, dann wird der Hausmeister die unbeschrifteten Spinde aufbrechen und diese neu vergeben".
Der AG muss den AN eine angemessene Frist setzen, dass dieser reagieren kann.
Wenn ein bestimmter Verdacht vorliegt, darf er es öffnen. Dieser Verdacht muss aber ausgesprochen sein und vorher mit dem Arbeitnehmen abgesprochen sein. Wenn dieser sich weigert das Schließfach zu öffnen, hat man ja was zu verbergen. Was den Verdacht dann widerum bestätigen würde.
Ich hätt jetzt gedacht, dass darf er nur im begfündeten Fall. Also a la, da kommt Rauch raus und der öffnet, um womöglichen Kokelbrand zu verhindern. Ansonsten kenn ich das als Privatsphäre.. mein ehemaliger AG, der uns Spinde stllte, hätte die nie geöffnet, eben aus dem gRUND: bZW: EBEN NUR BEI SINNVOLLETR BEGRÜNDUNG:
Die haben den sogar, als ich krank war, nichta uf meine Bitte geöffnet 8also in meiner Abwesenheit, hatte gebeten,w em uNTERLAGEN ZU GEBEN)
Nein das darf er nicht.Privatsphäre