Darf mein Arbeitgeber über meine Freizeit bestimmen?

12 Antworten

Wenn dieser Termin für die Ausübung deiner Tätigkeit eine Vorraussetzung ist, also Pflicht, muss er dies eigentlich in der Arbeitszeit durchführen lassen.

Bzw. es ist auf jeden Fall Arbeitszeit!

Findet die Untersuchung nicht am üblichen Arbeitsplatz statt, beginnt die Arbeitszeit ab der eigenen Haustüre und endet auch dort wieder bzw. geht in die normale Arbeitszeit über, wenn man danach arbeitet.

Arbeitszeiten über 10h, hier wären das 3h+8h-0,25h(0,25h zusätzliche Pause, wenn mehr als 9h gearbeitet werden, wenn man für den AG günstig rechnet)=10,75h.

Da hier definitiv kein Ausnahmetatbestand nach §14 ArbZG vorliegt verstößt der AG auch noch gegen Gesetze mit seiner Anordnung.

Ich würde mich mit dem BR, der SiFa, dem Ordnungsamt bzw. dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz oder der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen.

Nicht nur dann. Alles was der AG als arbeitsmedizinische Vorsorge anbietet, hat er so zu organisieren, dass es innerhalb der Arbeitszeit fällt, auch wenn es für den AN keine Pflichtuntersuchung ist. Das dient dazu, das sowas letztendlich real auch gemacht wird, sonst würde ja kaum jemand das "Angebot" wahrnehmen und es wäre obsolet.

Es sieht wohl so aus das der Arbeitgeber dich dafür frei stellen muss, aber es zählt nicht zur Arbeitszeit. Das hat wohl das Bundes Arbeitsgericht mal so entschieden. Also Letzendlich läuft es darauf raus das du den Arztbesuch in deiner Freiziet machen muss, allerdings muss der Arbeitgeber, was die Termine angeht, rücksicht auf deine Belange nehmen

Wenn du das glaubst, dann lass doch mal was sehen. Ich weiß nur das es Gesetze gibt die bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen - dazu zählen auch Wunschuntersuchungen klar vorsehen dass es in der Arbeitszeit stattzufinden hat.

Grundsätzlich nein, in diesem Fall ist es hingegen noch viel einfacher:

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ( ArbMedVV )

§ 2 - Begriffsbestimmungen (…) (2) (…) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen umfassen Pflichtuntersuchungen, Angebotsuntersuchungen und Wunschuntersuchungen.

§ 3 - Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers (…) (3) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sollen während der Arbeitszeit stattfinden. (...)

Diese Regelung dient gerade dazu dass AN nicht demotiviert werden auch an Wunschuntersuchungen zur Vorsorge teilzunehmen.

Wer damit auf der Arbeit zu tun hat sollte sich unbedingt die Gesetzestexte ansehen, weil der AG hier gerne die Lohnkosten der AN einspart, die sich meistens nicht wehren. AGs die bezüglich Pflichtuntersuchungen da auf sturr stellen handeln Ordnungswidrig, bei Tätigkeiten die Leib und Leben gefährden sogar strafbar, auch alles in den Gesetzen ArbSchG und in der Verordnung dazu ArbMedVV leicht einsehbar.

In der Freizeit - dazu zählt auch Pause - hat der AG absolut keine Weisungsbefugnis, es sei denn andere Regelungen diesbezüglich stehen in den Betriebsvereinbarungen.

D.h. beispielsweise darf der AG auch nicht grundsätzlich vorschreiben, dass man das Betriebsgelände wärend der Pausenzeiten nicht verlassen darf. Das betrifft nicht Bildschirmunterbrechungsphasen, währendessen darf man sogar anderweitig beschäftigt werden.

Der ganz Unsinn der hier erzählt wird, ist ja kaum auszuhalten.

Bei uns in der Firma (Getriebeherstellung) sind Arzttermine grundsätzlich in die Freizeit zu verlegen, ausser es ist anders nicht möglich.

Im Grunde hat dein Arbeitgeber lediglich das Recht, Arzttermine nicht in die Arbeitszeit legen zu müssen.

Ich nehme aber an, dass Du das recht hast G20-Untersuchungen während der Arbeitszeit durchführen zu lassen, da sie ja nicht wegen einer privaten Erkrankung entstanden sind, sondern betrieblichen Ursprungs sind, und bei uns zumindest vom Werksarzt durchgeführt werden.

Jede medizinische Vorsorgeuntersuchung die der Arbeitgeber anbietet ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung... und wenn er dir anbietet mal deine Furunkel am Hintern untersuchen zu lassen, weil du den ganzen Tag an den gleichen ekligen Bürostuhlen sitzt, welche 16 Stunden im Schichtbetrieb von verschiedensten Kollegen dauerbesetzt sind, dann hat das per Gesetz während dieser Zeit stattzufinden (Arbeit) und nicht in meiner Freizeit.

@CosmiChaos

Der AG hat schonmal überhaupt nicht das Recht mir bei irgendeinem Arzt irgendeinen üblichen Untersuchungstermin zu machen. Der Gesetzgeber sieht bei gewissen Arbeiten Pflichtuntersuchungen vor, bei manchen Angebotsuntersuchungen und sogar Wunschuntersuchungen. Er hat nicht das Recht meine Freizeit zu gestalten und die AVUs sollen in der Arbeit stattfinden, also kann der AG logischerweise einen Termin für eine Pflichtuntersuchung einfach während der Arbeitszeit organisieren und man hat mitzuwirken. Selbst diese Pflichtuntersuchung dient ausschließlich der Gesundheit des AN und wenn dieser den Wunsch äußert dann darf der Arzt an den AG lediglich übermitteln, dass man teilgenommen hat und das wars. Bei allem anderem begibt sich der AG juristisch auf dünnes Eis.

Ja, er darf es in deine Freizeit legen. Es ist durchaus möglich, dass frühere Termine zu einem Dir besser passendem Zeitpunkt nicht mehr zu vergeben waren. Wenn er es also schnell abgeklärt haben will, muss er den ersten Termin nehmen, der ihm angeboten wird.

Und in gewissem Maße darf ein AG auch sonst über die Freizeit seiner MA bestimmen.

Er darf ihn in die Freizeit legen, muss ihn aber vorher mit dem Arbeitnehmer abgesprochen haben.

@ede0007

DH! Es muss halt auch Rücksicht auf die Belange des Arbeitnehmers genommen werden

@ede0007

Wenn der AG es schnell abgeklärt haben will, weil der AN z.B. schon viele Ausfälle verursacht hat, kann er den nächsten Termin annehmen ohne den AN dazu zu befragen. Da steht das betriebliche Interesse über dem des AN. Es kommt darauf an, was alles schon vorgefallen ist.

@ShaneMcCutcheon

Du redest von einer Arbeitsmedizinischen Untersuchung die gemacht werden soll, weil der AN ständig krank feiert. Diese Termine macht aber die Krankenkasse für den AG und nicht er selbst. Aber ja, diese sind bindent und auch ausserhalb der Arbeitszeit erlaubt.

@ede0007

ede0007, richtig. Sorry, hatte überlesen, dass es um regelmäßige Untersuchungen geht. Diese Termine sollten in der Tat mit dem AN abgesprochen werden. Beanstande mich bitte, damit diese Falsche Antwort weggemacht wird und niemanden irritiert oder gar zu falschen Annahmen verleitet. Danke. :-)

Also dazu hätte ich jetzt gerne ein Quelle. Eine derartige Interpretation ist mir noch nie untergekommen. Und ich bin mittlerweile seit fast 10 Jahren Sicherheitsingenieur...

@DiplIngo

Naja, sie hat sich ja korregiert, aber seit wann hat ein Sicherheitsingeneure etwas mit der Arbeit des Betriebsrates zu zun? Dein Job ist es doch sicher zu stellen, das man so eine Untersuchung macht. Aber wann genau ist dir doch eigentlich egal oder irre ich mich da.

@ede0007

Es gehört die Zusammenarbeit BR/SiFa zu den gesetzlichen Aufgaben

Ich bin gerade nicht verantwortlich dafür, das irgendjemand sein PSA benutzt oder zur Vorsorge geht. Ich muss nur alle dazu anhalten. Es gibt allerdings die Möglichkeit, die Aufgaben auch der Person zu übertragen, die Sifa ist. Das ist aber ein gesondert zu betrachtender Job.

Außerdem berate ich meinen AG und muss deswegen auch wissen, was nicht geht.

Öhm, jetzt bin ich etwas abgeschweift. ^^

P.S.: Als gute Sifa sollte man immer bemüht sein, die Akzeptanz von Maßnahmen im Rahmen der Arbeitssicherheit zu erhöhen, Das schaffe ich nicht, wenn ich zusehe, wie der AG seine feuchten neoliberalen Träume auslebt.

@DiplIngo

Ja, so macht Shanes Aussage auch wieder Sinn.

Der AN kann Ausfälle einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung während der Arbeitszeit nur seinerseits durch Krankheit verursachen. In jedem Fall kann eine ggf. erforderliche Pflichtuntersuchung dann auch unmittelbar bei Arbeitsaufnahme angeordnet werden. Der AG hat die gesamte Organisation nach Verordnung und Gesetz zu gewährleisten.