Ist man dann vorbestraft?

8 Antworten

§ 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Woher ich das weiß:Recherche

...ja und bei einer rechtskräftigen Verurteilung, bist du danach Vorbestraft.

hast du denn im affekt gehandelt oder warst du dir bewusst das du dem damit mehr als nur eine ohrfeige verpasst?

ich meine, hast du gewollt das es ihm passiert wie es passiert ist oder bist du dir deiner schuld darüber bewusst.

  • wenn nicht, dann rate ich dir polemisch an, dir darüber mal gedanken zu machen bevor du eine aussage über dein bewusstsein triffst irgendwo, und handelst ;)
  1. Es ist dein gutes Recht jegliche Aussage zu verweigern.
  2. Vorbestraft bist du erst ab einer Geldstrafe mit 90 Tagessätzen.

Oh, du bist dann sowas von vorbestraft. Die Strafe hängt in erster Linie davon ab, ob du nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wirst.

Jugendrecht .. er hat nicht erwähnt das er noch andere "Dinge hatte"

@xxfistexx

Und laut mehreren anderen Fragen ist er 25. Da wird das natürlich nichts mit Jugendstrafrecht.

@Hacker48

tja.. das ist natürlich ein "bottle-neck" wenn man sich in widersprüche verwirrt mit seinen aussagen.

Nächstes mal lass die anderen reden. Hat man durch reden je etwas gewonnen? Nein - die sind dumm und naiv nichts anderes. Er musste Schläge kassieren und du jetzt eventuell mehr. Hat sich das gelohnt? Nein.