Schlag ins Gesicht - was kann da so raus kommen?

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Hallo,

ist eine Einzelfallentscheidung, da auch mehre Faktoren zusammenspielen (Strafverfolgungsinteresse des Geschädigten, erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich etc.)

Bei meinem letzten Fall hat der 17 Jährige als Ersttäter 60 Sozialstunden bekommen (im Strafverfahren) und im Zivilverfahren musste er 1500€ Schmerzensgeld zahlen (war kein Adhäsionsverfahren, daher getrennte Gerichte).

Der Richter vom Strafverfahren hat vorallem kritisiert, dass der Täter keinen Willen zeigte, seinen Schaden wieder gut zu machen, also sich beim Geschädigten weder entschuldigt hatte, noch von sich aus "Wiedergutmachung" leistete.

Was ich noch nie hatte bei einer einfachen Körperverletzung und Ersttäter: Jugendarrest, Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung)

Ein paar mal Geldstrafe, aber in der Regel eben Sozialstunden und über die Zivilrechtsschine Schmerzensgeld.  

Daher mein Rat: Entschuldige dich beim Geschädigten, zahl seine Arztkosten etc.

Das kann dir hier keiner beantworten, denn für die strafzumessung spielen viele Faktoren eine Rolle! Zusätzlich kommt noch eine Schadenswidergutmachung....hier also Schmerzensgeld!

Erst einmal muss eine Anzeige erfolgen. Dann überlegt der Richter.

Mein Freund musst 2000€ Schmerzensgeld bezahlen 2 Jahre lang 

Was hat er gemacht?

@Pepper41

Jemanden verprügelt der hatte eine Platzwunde an der Lippe und ein dickes Gesicht 

@jordi96

Achja und vorbestraft war er da auch noch nicht und ich halte von schlagen generell nichts . Als er das Geld komplett abbezahlt hätte wurde die Gerichtsgeschichte fallen gelassen

Kann je nach Situation schon hart ausfallen. Du solltest zum Psychologen und mal klären warum du sinnlos auf Leute einschlägst.