Schlag ins Gesicht - Welche Strafe möglich?

6 Antworten

Wenn du eine Anzeige stellst übernimmt die Polizei die Ermittlungen und gibt dann ihre Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft weiter. Die leiten dann ein Gerichtsverfahren ein. Du als Geschädigter bist darin dann nur als Zeuge involviert und brauchst prinzipiell keinen Anwalt.

Wenn die Sachlage so eindeutig ist, wie von Dir beschrieben, halte ich eine Verurteilung für sehr wahrscheinlich. Als Strafe würde ich mit einer Geldstrafe + Schmerzensgeld rechnen. Das rechtliche Maximum würde sich auf 5 Jahre Haft belaufen (§ 223 StGB).

equanoxEUW 
Fragesteller
 25.03.2017, 16:44

Also es war wirklich so wie beschrieben - wie verhält es sich mit der Tatsache dass die Personen Anfangs 5-6 Personen waren und gegen Ende ca. 10 Stück. Wenn die alle gegen uns 4 Personen aussagen sehen wir dann alt aus? Wie gesagt zwei von uns sind verletzt.

jangre24  25.03.2017, 16:49
@equanoxEUW

Es sind ja bestimmt auch noch andere Zeugen vor Ort gewesen, die die Wahrheit bezeugen können. Außerdem würde ich Personen, die vor einer Diskothek eine Schlägerei beginnen nicht für schlau genug einschätzen eine Falschaussage ohne Widersprüche durchzusetzen.

Darüber würde ich mir aber überhaupt keine Sorgen machen, darum kümmert sich die Polizei.

equanoxEUW 
Fragesteller
 25.03.2017, 16:52
@jangre24

Es war ca. gegen 4 Uhr es waren nur sehr wenige Personen vor Ort und v.a. kannte ich diese nicht und die wurden bestimmt auch nicht als Zeugen aufgenommen (Personalien). 

Ich mache mir einfach nur Sorgen dass diese Personen davon kommen. Ich kann nicht mehr arbeiten gehen da ich komplett entstellt bin.

Die Anzeige wegen Körperverletzung wurde schon automatisch von den Polizisten erstellt.

Das einzige was ihr noch machen könnt ist eventuell SChmerzensgeld einklagen.

equanoxEUW 
Fragesteller
 25.03.2017, 16:39

Und wie kriege ich mit dass die Täter auch wirklich bestraft wurden? 

Devkey  25.03.2017, 16:41
@equanoxEUW

Glaube nicht,dass Sie das überhaupt mitbekommen.

Es geht so weiter: Die beiden Täter stellen alles als "sie hätten sich nur gerächt" oder "wir wurden provoziert" hin, damit hat sich das, 50:50, eingestellt. Üblicherweise. 

equanoxEUW 
Fragesteller
 25.03.2017, 16:48

Aber es kann doch nicht sein, dass jemand einfach angegriffen wird und man (also jetzt mein Kumpel und ich) dazwischen geht quasi Zivilcourage zeigt, dann zusammengeschlagen wird und die Täter kommen einfach davon. 

Mein Gesicht (Mund) ist komplett am Arsch meine Lippen sind auf mehr als das doppelte angeschwollen. 

Ivepe  25.03.2017, 16:57
@equanoxEUW

Damit kommen alle durch, weil es keine/nie Nachweise gibt, dass das nicht so gewesen sein könnte. Und diese Leute sind auch nicht blöd, einfacher Spass, einfache Abreaktion, ... und keiner kann was machen. Also vorher aufpassen, vorher schützen, sich, wen auch immer?! Wie beim Diebstahl, wer beklaut wird, hat eben Pech.

Ivepe  25.03.2017, 17:51
@equanoxEUW

Ich schreib dir mal was. Mein Vater war so im Arsch, dass Besuch/Kontakt nicht aushaltbar war für den. Ich hab versucht, andere von ihm wegzulenken, meiner Meinung nach. Dafür bin ich wg. 600 SMS in der Zeitung gelandet, als hassende Stalkerin, hab ein Strafverfahren am Hals, weil sich diese Leute zusätzlich alles noch als Rache hinstellen (ihre Habgier), sie wurden provoziert, obwohl vielleicht eher ich usw. Mein Vater meint, ich hab als einzige geholfen, der wäre gestorben ohne mich, und ich hab ein Problem dadurch. So ist das!

Kosten kommen da auf dich nicht zu. Das ist ein Offizialdelikt und die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Schläger. Die Strafe wird in Tagessätzen ausgedrückt. Sie richtet sich dann danach, ob die Täter bereits einschlägig bekannt sind.

Nur wenn du Schmerzensgeld haben willst, müsstest du einen Anwalt einschalten und diesen auch erst einmal selbst bezahlen.

Erfahrungsgemäß ist bei solchen Leuten aber nichts zu holen und deine Forderung verläuft im Sand. Dann hast du noch die Kosten für den RA selbst zu zahlen.

equanoxEUW 
Fragesteller
 25.03.2017, 16:58

Vielen Dank für Ihre Antwort! 

Gibt es eine Möglichkeit zu erfahren ob die Täter eine Strafe erhalten haben und welche? Weil davon würde ich es abhängig machen ob ich zivilrechtlich vorgehen würde. Mir geht es grundsätzlich nicht um das Geld das ist mir erstmal völlig egal. Mir geht es darum dass diese Leute bestraft werden und nicht ungestraft davon kommen. Das wäre mir durchaus einen Anwalt wert.

DerHans  25.03.2017, 17:00
@equanoxEUW

Wenn sie unter Erwachsenenrecht laufen, ist eine evtl. Gerichtsverhandlung öffentlich.

Bei Jugendlichen findet das hinter verschlossener Tür statt.  Da bekommst du auch keine Auskunft.

Wippich  25.03.2017, 17:16
@DerHans

Wer sonst als der Geschädigte nimmt an der Verhandlung Teil.@Hans

DerHans  25.03.2017, 17:18
@Wippich

Der Geschädigte nur als Zeuge.

equanoxEUW 
Fragesteller
 25.03.2017, 17:39
@DerHans

Das wäre ja dann einmal Ich und der Typ den wir verteidigt haben.

Artus01  25.03.2017, 17:02

Die Strafe wird in Tagessätzen ausgedrückt.

Hut ab, Du kennst schon jetzt was am Ende herauskommt.

DerHans  25.03.2017, 17:04
@Artus01

Was soll an der Aussage falsch sein?

Ivepe  25.03.2017, 18:32

Was, wenn die Täter sich als provozierte Opfer hinstellen, die diese/ihre Überreaktion noch entschädigt haben wollen? (Weil das geschlagene "Ziel", der Mensch, vielleicht etwas mehr Geld hat, als andere?)

Ivepe  25.03.2017, 19:07
@Ivepe

Auf "Realität(en)" reagiert keiner, weil ihr alle nicht so hinterfotzig-bescheuert denken könnt, wie Menschen "sind"! Gerade in verarmten Bundesländern, sog. Nazi-Dörfern usw.!

Ivepe  25.03.2017, 19:17
@Ivepe

Bei der Polizei sollten mehr Polen arbeiten, die kennen sich mit Tricks etc. besser aus. Polen oder Menschen mit polnischen Genen. Die entlarven blonde Zigeuner in 2 Sekunden, pff.

Eine Anzeige ist wahrscheinlich schon aufgenommen worden, wenn die Polizei da war. Kommt natürlich darauf an, wer den Polizisten was erzählt hat oder die Möglichkeit dazu hatte.

Besser morgen einmal nachfragen, ob das geschehen ist.

Wenn die Anzeige läuft, werdet ihr wahrscheinlich zu einer Vernehmung vorgeladen, bei der ihr noch einmal in Ruhe schildern könnt, was passiert ist.

Hierbei könnt ihr auch einen Antrag auf das Adhäsionsverfahren stellen. Dabei wird im Rahmen eines Strafverfahrens auch über zivilrechtliche Ansprüche (Schmerzensgeld und Schadenersatz bei Sachschäden) ntschieden, wenn das möglich ist. Ihr würdet euch dann ein zweites Zivilverfahren sparen. (Es gibt jedoch auch oft Kritik an dem Verfahren und es gibt die Ansicht, dass ein separates Verfahren besser sein könnte.) Im Fall eines Adhäsionsverfahren spart ihr euch aber Anwalt und weitere Umstände.