Muss man vor Gericht aussagen?

8 Antworten

Als Beschuldigter musst du, wenn du persönlich geladen bist, in jedem Fall erscheinen. Du musst Angaben zu deiner Person machen.

Zur Sache musst du dich nicht äussern. Du darfst sogar zur Sache lügen. Daher hat die Aussage des Beschuldigten auch nicht viel Gewicht, ausser es ist ein Geständnis. 

Sind die Beweise eindeutig, wäre ein Geständnis zu überlegen. Das solltest du aber mit deinem Anwalt vorher besprechen.

Wenn dein persönliches Erscheinen in deiner Gerichtsladung angeordnet ist, musst du zumindest vor Gericht erscheinen.

Du musst Angaben nach § 111 OwiG machen. Zum Tatvorwurf selbst darfst du immer schweigen oder nur Angaben machen, die du für richtig hältst. Ein schweigen stellt in Strafprozessen niemals ein Schuldeingeständnis dar.

Schweigen ist immer dann gut, wenn die Beweise gegen dich eher dünn sind. Sind die Beweise jedoch eindeutig, sollte man gestehen. 

Es kann, abgesehen von den persönlichen Angaben nach § 111 OwiG, die ganze Zeit dein Rechtsanwalt für dich sprechen.

Aussagen mußt du als Beschuldigte nicht. Das kann dir auch nicht negativ angelastet werden. Das ist dein gutes Recht. Allerdings kann es sich durchaus auch gut machen, wenn du dich kooperativ zeigst und einfach sagst, was du gemacht hast und dich aber auch einsichtig zeigst. Was klüger ist, wird dir dein Anwalt schon sagen. Das  Gericht hat auch Verständnis, daß nicht jeder Mensch ein geübter Redner ist. Dein Anwalt wird dir auch helfen, wenn du nicht mehr weiterweißt, daß er dann einfach ein paar Fragenstellt, die dich dazu bringen, das zu sagen, was du sagen willst.

die Zschäpe sagt schon seit fast zwei Jahr nichts - sollte dann ja wohl erlaubt sein dass der Anwalt für einen spricht.

Als Angeklagter kannst du schweigen, musst gar nichts zur Sache sagen (außer den Personaldaten). Die Frage ist nur, ob es sinnvoll ist. Ich würde das ausführlich mit dem Anwalt besprechen.

Als Zeuge musst du aussagen - und es muss die Wahrheit sein, nichts verschweigen oder hinzufügen. Andernfalls könnte man dich wegen Falschaussage belangen. Ein Zeugnisverweigerungsrecht hast du als Zeuge nur, wenn es sich bei dem Angeklagten um einen nahen Angehörigen handelt