Muss man zur Anhörung, wenn man angeklagt ist & keinen Anwalt hat?

5 Antworten

Bei "Anhörung" musst Du genau hinschauen, wer Dich da eigentlich (ver-)hören will. Die Polizei? Das Gericht?

Meistens sind das polizeiliche Anhörungen. Und da muss man tatsächlich nicht hingehen. In vielen Situationen ist es sogar eine gute Idee, diese Termine tatsächlich nicht wahrzunehmen. Insofern wird der Rat Deines Anwalts in dieser Hinsicht schon richtig sein.

Wenn es um eine gemeinsame Strafsache mit Deinem Freund geht, wäre es möglicherweise auch für Dich sinnvoll, wenn auch er da nicht hingeht.

Joshripper 
Fragesteller
 27.06.2015, 02:22

Ja ist eine gemeinsame Sache.

Es ist eine Polizeiliche Anhörung. Das ich da nicht hingehe ist klar. Aber wenn mein Freund da nicht hingehen möchte, muss er den Termin absagen? Haben beide (Eigentlich 4 Personen) einen Brief bekommen. Bin aber der einzige, der einen Anwalt hat.. deshalb waren alle anderen immer bei den Polizisten Aussagen machen.

Bei polizeilichen Vernehmungen/Anhörungen muss man der Ladung nicht Folge leisten, bei Staatsanwaltschaft und Gericht sieht das schon anders aus.

Allerdings muss man beim Staatsanwalt auch keine weiteren Angaben zur Sache machen, da reicht es Angaben zur eigenen Person (Name, Anschrift, etc.) zu machen, zum Rest kann man sich auch hier ausschweigen.

 

Du kannst jede Aussage verweigern wenn du sich selber belasten da mit tust , ach so du hast das Recht zu schweigen ..... Allerdings muss du zu Termin gehen und das sagen . Dein Anwalt sollte aber mit dir hin gehen weil er dein Anwalt ist und wenn einen Anwalt du hast warum stellst du hier solche Fragen ? Er muss das alles besser wiesen , wenn nich sucht dir ein andere ...

Als Beschuldigter muss man nirgendwo hin und gegenüber niemandem was aussagen , auch auf Ladung nicht. Sollte man was von dir wollen, kämen sie dich im Extremfall mit Gerichtsbeschluss holen.

Geh hin. Komischer Anwalt den du da hast..

Urknall  27.06.2015, 07:49

Von wegen, der Anwalt weiß wovon er spricht im Gegenteil zu Dir. ;-)