Schimmel in der Dusche - Mietminderung?

11 Antworten

Schimmel in den Fugen der Dusche deutet mir eher drauf hin, dass diese nicht sorgfaeltig gereinigt werden. Also vielleicht mal etwas besser saubermachen.

Generell kann keine Mietminderung geltend gemacht werden, bevor nicht erst mal eine Frist zur Beseitigung der Maengel gesetzt wurde.

Aber ich wuerde es sehr bezweifeln, dass der Vermieter zustaendig ist fuer Schimmel in diesem Fall.

Nein so leicht geht es zum Glück nicht. Zuerst muss einmal geklärt werden, ob dies durch einen Baumangel oder durch ein Lüftungsproblem verursacht wurde. Ich vermute letzteres. Ist es ein Baumangel, muss der Vermieter beseitigen. Falls er das nicht tut, kann eine Frist gesetzt werden, nach deren Ablauf Mietminderung geltend gemacht werden kann. Ist es ein Lüftungsproblem, dann muss der Mieter ran und beseitigen. Wichtig ist richtiges Lüften 3x täglich für 5 Minuten das Fenster GANZ auf (nicht auf Kipp!) und anschließend immer Heizen.

Nein! Ich sehe die Ursache im Nutzerverhalten. Bei den Silikonfugen könnte es allerdings anders aussehen, da es sich hier um Wartungsfugen handelt.

Schimmelex nehmen und weg wischen. Bad nicht mit gekipptem Fenster lüften. Ganz öffnen und die Tür zu. Dann geht die Feuchtigkeit am besten raus. Nach dem Duschen kannst noch mit einem Fensterabziehgummi das Spritzwasser von den Fliesen wischen, dann trocknen die schneller.

Ich denke nicht - es gibt jede Menge geeigneter Schimmelentferner - damit kann man das Problem ganz gut in den Griff kriegen.

Gewöhn dir an, die Duschwände immer abzuziehen nach dem Duschen - dann bleibt nicht so viel Feuchtigkeit hängen und dementsprechend schimmelt es auch nicht so doll.