Mietminderung ohne Dusche?

11 Antworten

Teile der Hausverwaltung den Mangel schriftlich mit, setz einen kurzfristigen Termin und kündige an, wenn in dieser Zeit der Mangel nicht behoben wird, wirst du selbst einen Handwerker beauftragen (nehme mal an, dass die Mischbatterie gekaputt ist)und gleichzeitig die Bruttomiete um ...% rückwirkend ab 1.11. kürzt.

Schreibe die Hausverwaltung an. Schreiben mit Rückschein!!!

Da alle versuche gescheitert sind,stelle ein ultimatum,das du den Schaden selbst reparieren läßt. Und den Betrag dann von der Miete abziehst. ( Das zieht meistens, und stellt die verwaltung vor vollendete Datsachen.

Ja, schreib genau so. Mangel beschreiben, Frist setzen und ab da Geld abziehen. Was ist das für ein Laden, wo der Handwerker nicht kommt? Du kannst auch nach Verstreichen der Frist selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten von der Miete abziehen. Geh mal zum Mieterverein. Die Wohnung dürfte ja als fast unbewohnbar gelten. Da ist sicher ein größerer Abzug drin.

Ja, ich weiß nicht was für einen Handwerker das sein soll. Läuft über die Hausverwaltung. Anders hätte ich da selber nochmal angerufen.

So einfach ist das nicht. Erstmal musst Du das schriftlich festhalten und eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. Erst dann bist Du berechtigt die Miete zu kürzen. Allerdings nicht um 25%. Geh zum Mieterverein und lass Dich beraten.

Wie und wo geht man zu so einer Verein? Ich fürchte dass ich da keinen Zeit für habe, die sind sicher nur innerhalb von Arbeitszeiten erreichbar?

@rosacrouch

Google mal nach Mieterverein und dem Ort in dem Du wohnst. Die Adresse und Telefonnummer wird angezeigt. Bei uns haben die auch einmal pro Woche abends Sprechzeiten

Mündliche Mängelanzeige sind nicht effektiv und auch nicht beweisbar. Teile nochmals schriftlich und nachweisbar den Mangel mit und setze den Vermieter / die Hausverwaltung durch Fristsetzung (max. 4 Werktage) unter Verzug. Gleichzeitig kündigst du an, dass bei Verstreichen der Frist ohne Mangelabstellung du die Reparatur selbst beauftragen und die Kosten mit der Dezembermiete verrechnen wirst. Gleichzeitig gibst du zur Kenntnis, dass du für die Zeit der Mangelhaftigkeit die Miete (brutto) um 20 % mindern wirst (ab Meldung des Mangels). Den Minderungsbetrag darfst du aber erst im Januar von der Miete abziehen. Damit dürfte dann dein Problem rechtmäßig behoben sein.

So ich darf nicht einfach ab meinen Einzug Mietminderung abziehen? Nur ab Morgen (weil ich dann Morgen der Post da vorbei bringe)? Und nur ab Januar verrechnen, warum ist das?

Danke :)

@rosacrouch

Da du schon zu Mietbeginn den Mangel anzeigtest, könntest du sehr wohl rückwirkend ab diesem Zeitpunkt mindern, es war nur die Frage der Beweisbarkeit, die mich bewog, ab schriftlicher Anzeige zu mindern. Lt. Rechtsprechung darf die Minderung dann aber erst ab übernächstem Monat verrechnet werden (natürlich incl. des vergangenen Zeitraumes seit Anzeige). Deshalb schrieb ich „Januar“, da das ja dann der übernächste Monat wäre. Wenn wir nun davon ausgehen, dass du noch im Oktober den Mangel gemeldet hast, könntest du dann schon im Dezember verrechnen. Mach es mal so, habe vollstes Verständnis für dein Problem. Voraussetzung für eine Vornahme der Mietminderung wäre allerdings, dass der Mangel bei Einzug nicht bekannt war. Du hättest selbstverständlich trotzdem den Anspruch auf Abstellung.