Mietminderung zurückzahlen?

3 Antworten

Keinesfalls, die Wohnung war ja im Gebrauch gemindert, die Miete deshalb kraft Gesetz automatisch endsprechend. Die Instandsetzung ändert daran nichts.

Wenn die Mietminderung aufgrund des Schimmels berechtigt war, muss in der Zeit in der die Wohnung nur mit Mängeln genutzt werden konnte auch entsprechend weniger gezahlt werden.

Erst ab dem Zeitpunkt der Beseitigung des Schimmels muss wieder die volle Miete gezahlt werden.

Der einzige Grund, dass die einbehaltene Miete nachgezahlt werden muss, wäre wenn sich herausstellt, dass die Mietminderung nicht zulässig war.

nein.