Schenkung?


05.02.2021, 01:35

die beschenkte Person hat das Geld am letzten Samstag im Januar 2021 bekommen und nach Erkenntnis dieses benutzt um Schulden bei einem Familienmitglied zu begleichen

5 Antworten

Es gibt so etwas wie "grober Undank" als Rückforderungsgrund, aber das muss meines Wissens nach schon wirklich gravierend sein. Dass die Person es weiter verschenkt hat, sollte dabei keine Rolle spielen. Sie müsste dir wahrscheinlich dann entsprechend Schadenersatz zahlen.

gibt es einen Schenkungsvertrag? nein, das wird schwierig

Schenkung ohne Auflage, er kann machen was er will

Nach § 530 Absatz 1 BGB muss ein grober Undank des Beschenkten dem Schenkenden oder seinen Angehörigen gegenüber vorliegen, damit eine Schenkung widerrufen werden kann. Auch sind Fristen zu beachten. Eine anwaltliche Beratung ist dringend erforderlich.

Die Antwort ist jein.

Sorry, das ist nicht anders erklärbar. Die §§ 530, 532 BGB wurden durch Rechtsprechung im Laufe der Jahre konkretisiert. Die Begründung des Jein meinerseits hat sowohl eine zeitliche Komponente -was ist wann passiert- und es werden bestimmte Voraussetzungen wie "gewisse Schwere" verlangt.

Deshalb kann es von diesem Forum aus keine abschließende Erklärung geben. Egal was du jetzt sagst, das ist deine Ansicht und du müsstest dir tatsächlich anwaltlichen Rat einholen und den Rechtsweg beschreiten.

Hier ein paar Beispiele gerichtlicher Urteile

http://www.rechtsprechung-im-internet.de/jportal/portal/t/19ke/page/bsjrsprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=10908&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE313472019&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

(OLG FFM 2010, BGH aus 2019)

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=111897&pos=0&anz=1

(BGH Urteil vom Oktober 2020)

Nein eine Schenkung zurücknehmen ist , wenn alles korrekt abgelaufen ist, nach meinem Wissensstand nicht möglich