Kann man eine Immobilienschenkung rückgängig machen, da der Beschenkte uns nun die Schenkung zum Rückkauf anbietet?
Hallo, ich bin gerade etwas überfragt; gutgläubig haben wir unserem Bruder ein Drittel unseres Hauses und des Grundstücks übertragen (in der Annahme, dass wir hier weiter entgeltfrei wohnen und leben können). Nun sollen wir unsere Schenkung zurückkaufen, oder eben alles verkaufen, um ihn dann auszuzahlen. Was kann man da machen? Ich möchte mich nun eigentlich nicht für 20 Jahre verschulden, um ein Geschenk zurückzukaufen und möchte auch nicht umziehen. Habe aber das Gefühl, dass ich nun keine andere Wahl habe. Danke!
5 Antworten
Hi, wann war die Schenkung, und was steht konkret im Vertrag (Wohnrecht, Nießbrauch, Zustimmung bei Veräußerung etc.)? Einen Anwalt hinzuziehen halte ich für dringend angeraten.
Vielleicht ist unter dem Aspekt der "arglistigen Täuschung" ein Ansatz zu finden, sofern der Schenkung ein ggf. zwingender Grund unterstellt werden kann. "Grober Undank" könnte vorliegen, dürfte aber schwer zu begründen sein. - So etwas ist mir, offen gesagt, auch noch nicht untergekommen...
Wünsche euch alles erdenklich Gute!!! LG.
Das dürfte nicht gehen.
Hast Du Dir das Wohnrecht bei der Schenkung nicht eintragen lassen ? Wenn nein, dann war das ein schwerer Fehler !
In diesem Fall wage ich Dir nicht zu Widersprechen.
@Hugito hat da einen guten Vorschlag gemacht
Eine Schenkung kann nach dem Gesetz unter bestimmten Bedingungen rückgängig gemacht werden. https://dejure.org/gesetze/BGB/530.html
Ein Grund für einen Widerruf ist der, dass der Beschenkte es unterlassen hat, Pflichten zu erfüllen, die er sich bereit erklärt hat, zu übernehmen. Z.B. wenn er gesagt hat, euch kostenlos wohnen zu lassen. Es kommt dabei auf die genauen Umstände an.
(Die Frage ist auch, ob Ihr bei der Schenkung damals im Schenkungsvertrag dazu etwas geregelt habt. Denn das wäre maßgeblich. Es bestand auch die Möglichkeit, eine solche Verpflichtung ins Grundbuch einzutragen. Schaue mal, ob da nichts geregelt wurde!)
Ich würde es so machen: Ich würde ihm ein Schreiben schicken, in dem ich die Schenkung widerrufe ("Lieber soundso, hiermit widerrufe ich die Schenkung des Drittels an der Immobilie xxy, wegen groben Undanks gemäß § 530 BGB.") Daneben würde ich ihm (mündlich) anbieten, die Schenkung nicht zu widerrufen, wenn er beim Notar für euch ein lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lässt. (Dann kann er nämlich seinen Anteil verkaufen an wen er will. Ihr wohnt kostenlos! Vielleicht hat er Angst, durch den Widerruf alles zu verlieren und gibt euch das kostenlose Wohnrecht.)
Was ist das für ein Typ? Gibt es ein verrraglich festgelegtes rückforderungsrecht? Wann war die Schenkung (nach 10jahreb seid ihr quasi Chancen los.
"Laut BGB kann grober Undank des Beschenkten oder die Verarmung des Schenkers zur Rückforderung berechtigen“, erklärt Anwältin Roglmeier. Beim groben Undank müsse indes schon einiges vorgefallen sein" http://m.focus.de/finanzen/steuern/tid-30638/aerger-mit-dem-erbe-wer-sein-erbe-verschenkt-sitzt-schnell-in-der-falle-wie-lassen-sich-schenkungen-rueckgaengig-machen_aid_961759.html
Viel Glück ;)
eben, grober Undank ist das wohl nicht
Ich würde erstmal alles belassen und wohnen bleiben gegebenfalls mich schonmal mit einen Anwalt in Verbindung setzten. Würde er denn wirklich gegen die vor Gericht ziehen?..
Wie lange liegt diese Schenkung zurück?
3 Jahre
Recherchiere bzw. informiere Dich bitte einmal in die folgende Richtung:
http://www.refrago.de/Wann_kann_man_eine_Schenkung_wegen_groben_Undanks_widerrufen.frage297.html
Ich weiß, ich bin ziemlich dumm