Müssen wir der Räumung eines Dauercampingplatzes (inzw. fristgerecht gekündigt) mit verschenktem Wowa u. Zubehör dem Platzinhaber vertragl. zustimmen?

1 Antwort

Der Vertrag über die Anmietung eines Stellplatzes für einen Wohnwagen gehört in das Ressort Gewerbliche Mietverträge. Da die Benutzung des Campingplatzes vermutlich in dieser Miete inkludiert ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Platzordnung des Campingplatzes für dich bis zum Ende des Mietvertrages. Wenn also ein Eigentumswechsel des Wohnwagens stattgefunden hat und der WW immer noch auf dem Platz steht, muss sich der neue Eigentümer den Platzbedingungen /AGB/CPO unterwerfen. Unverständlich bleibt hier, welche Kosten neben der Miete vom Betreiber erhoben und von dir bezahlt wurden, wenn es darüber keine Verträge gibt.