Darf man mit belgischen Führerschein ein deutsches Auto fahren?

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Naklar die Führerscheine in der EU gelden in allen Eu - Staaten. Du kannst ja mal die 2. Eu - Führerscheinrichtlinie googeln.

Google mal besser nach der 3. EU- Führerscheinrichtlinie. Ist die neuere, aber alles darin ist noch nicht Gesetz!

Wo wohnt denn deine Tochter?
Wenn sie nicht in Belgien wohnt und lebt, dann wird das nicht mit dem Fuehrerschein in Belgien machen. Es reicht auch nicht, dort angemeldet zu sein, man muss schon da mindestens einhalbes Jahr wirklich leben.
Ich bekomme gerade mit, dass in den letzten 6-8 Wochen schon ca 2000 Fuehrerscheine wieder eingezogen wurden, bei denen dies nicht der Fall war. Im Moment ist es Tschechien, welches Fuehrerscheine einzieht bzw auch hier einziehen laesst, bei denen diese 185-Tage-Regelung nicht eingehalten worden war, um Sanktionen der EU zu vermeiden.

Meine Tochter ist in Belgien und in Deutschland gemeldet, da sie die Doppelstaatsangehörigkeit besitzt.

Da die Tochter in Belgien zur Schule geht, hat sich im Bezug auf Erwerb der Führerlaubnis ein Wahlrecht. Es gibt innerhalb der EU eine Sonderregelung für Schüler und Studenten. Nicht jedoch beim Zulassungsrecht. Das Fahrzeug muss dort zugelassen werden, von wo es tagtäglich morgens eingesetzt und abends wieder abgestellt wird. Das nennt sich dann regelmäßiger Standort. Eine vorübergehende Nutzung des deutschen Fahrzeugs innerhalb der EU ist grundsätzlich bis zu 1 Jahr möglich. Für Ahndungen ist Belgien zuständig und deren Gesetze kenne ich nicht.

Generell: ja, ABER: wenn das Fahrzeug "überwiegend" an einem anderen als dem gemeldeten Standort steht, dann muß es auch dort angemeldet sein. Zumindest im deutschen Raum. Mit der EU dürfte das grenzüberschreitenderweise ähnlich sein wegen Versteuerung und Versicherung.

denke schon, du darfst ja auch wenn du in urlaub fährst mti deinem auto da fahren