Scheidung von einer ausländischen Frau: wer kriegt das Kind? Unterhalt? Aufenthaltsgenehmigung?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie sieht es mit dem Sorgerecht des Kindes aus?

Nicht anders als bei anderen Scheidungen - wenn ihr euch nicht einigen könnt geht das vor Gericht.

Wie sieht es mit Unterhalt aus? (sie arbeitslos, ich Ingenieur)

Siehe oben - ist das Kind bei ihr, zahlst du. Ehegattenunterhalt ggf. auch.

Wie sieht es mit ihr Aufenthaltsrecht aus?

Das könnte zumindest darunter leiden.

DtschLorenzo 
Fragesteller
 05.12.2017, 14:57

Danke fuer deine Antwort.

Du solltest dir auf alle Fälle einen Fachanwalt für Familienrecht nehmen.

Soweit es zu deinen Fragen kommt,

1. Das Sorgerecht entscheidet ein Gericht.

2. Unterhalt:  Du bist gegenüber deinem Kind und deiner Frau unterhaltspflichtig. Über die Höhe entscheidet ebenfals das Gericht nach der Düsseldorfer Tabelle.

3. Das Aufenthaltsrecht wird durch das Kind nicht angerührt werden.

DtschLorenzo 
Fragesteller
 05.12.2017, 14:58

Danke fuer deine Antwort. Es tut trotzdem weh.

Deepdiver  05.12.2017, 14:59
@DtschLorenzo

Das ist eine andere Geschichte.

Aber das Risiko ist bei solchen Bindungen meisten groß.

Es gibt natürlich auch welche, die ewig halten. Aber dafür kennen wir die gesammten Umstände nciht.

Es gibt nur noch das gemeinsame Sorgerecht.

Das Kind bekommt, wer sich in der Hauptsache drum gekümmert hat - da Du arbeiten warst, wird die Mutter das Kind bekommen. Somit bist Du zu Unterhalt verpflichtet.

Da ihr Kind deutsch ist, wird sie auch einen Aufenthaltstitel bekommen.

Das Kind wird unter normalen Umständen immer bei der Mutter bleiben. Da ist man als Vater leider nicht gleichgestellt da die Mutter als Hauptbindungs- und Bezugsperson gesehen wird. Das Umgangsrecht regeln normalerweise die Eltern unter sich. Wenn es nicht einvernehmlich geregelt werden kann wird es über das Familiengericht ausgetragen. Du wirst deiner noch-Ehefrau Trennungsunterhalt bezahlen müssen und finanziell für das Kind aufkommen. Zum Aufenthaltsrecht kann ich nichts sagen da ich ihren Aufenthaltsstatus nicht kenne. Ihr habt eine Trennungsphase (getrennt von Tisch und Bett) von einem Jahr und dann kann die Scheidung vollzogen werden sofern beide damit einverstanden sind.


Wer einen deutschen Ehepartner hat, der darf in Deutschland leben und arbeiten. Diese Erlaubnis muss in der Regel alle drei Jahre bei der Ausländerbehörde verlängert werden, was bei Eheleuten kein Problem darstellt. Problematisch kann es für Geschiedene aus so genannten Drittstaaten werden (Irak gehört nicht zur EU). Zu Komplikationen kommt es vor allem dann, wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war. Eine Scheidung nach weniger als drei Jahren im Inland, wird ihr in der Regel die Aufenthaltsgenehmigung kosten. Nicht selten verkürzen die Ausländerbehörden den Titel sogar.

Deine Ehe unterliegt deutschem Recht. Und da deine Frau ein "deutsches" Kind hat, wird sie sicher nicht ausgewiesen. 

Ansonsten ist alles wie gehabt: gemeinsames Sorgerecht, Unterhalt für das Kind wie üblich, ein gewisser Unterhalt für die Mutter des Kindes. Wenn nichts dagegen spricht, bekommt die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Was hast du dir erhofft? DAss Mutter und Kind zurück in den Irak müssen und du die beiden los bist. Keine Verpflichtungen hast?

Oder dass die Mutter alleine gehen muss und du das Kind behältst? 

Nein, das passiert nicht und das ist auch gut so.

DtschLorenzo 
Fragesteller
 05.12.2017, 16:44

Wo leitest du die von dir geschriebene Vorwuerfe her? Weil du einfach politsich so drauf bist? ICh habe lediglich um Meinung bzgl. meine oben beschrieben Situation gebeten. Entweder konzentriere dich darauf. Ansonsten ist mir dein Beitrag so egal wie ein Sack Reis in China...:-D 

dandy100  05.12.2017, 17:52
@DtschLorenzo

Die Antworten auf Deine Fragen sind so selbstverständlich, dass man sich schon wundern muss,  sowas überhaupt zu fragen.

Wie wird es wohl mit dem Sorgerecht und dem Unterhalt eines Kindes aussehen? Dass eine Mutter das Sorgerecht für ihr Kind behält, ist doch wohl klar, ebenso dass sie nicht nicht ausgewiesen wird und Du für das Kind Unterhalt bezahlen musst.

Du scheinst Dir aber ganz offensichtlich etwas anders erhofft hast, das zeigen schon Deine Kommentare, wie bitter das doch sei.

Dass aber auch dazu etwas gesagt wird, muss man sich schon gefallen lassen, wenn man eine derartige Haltung zeigt wie Du hier - und wenn Dir das nicht passt, dann lasse Deine Fragen in Zukunft von Computern beantworten und nicht von Menschen!

DtschLorenzo 
Fragesteller
 05.12.2017, 18:24
@dandy100

dandy100, du scheinst, so verbittert uebr irgendwas zu sein, dass du hier so reagierst. Keiner bittet dich persoenlich drum, hier zu antworten. Wenn was selbstverständlich ist, dann antworte nicht. Dafuer bist du dir zu schade, weil du wie ein Geier den Punkten hier hinterher läufst. Also: entweder antworte, oder lass es sein! Nerv nicht! 

dandy100  05.12.2017, 19:51
@DtschLorenzo

Du hast sie doch nicht mehr alle...

Dir ist schon klar, dass man sich für die "Punkte" hier nichts kaufen kann?

sumi79  05.12.2017, 21:48
@DtschLorenzo

@DtschLorenzo

Man hat dir mehrmals jede deiner Fragen beantwortet.

Dass die User auch ihre persönliche Meinungen hinzugefügt haben steht ihnen frei und ist hier durchaus zulässig. 

Niemand hat dich beleidigt oder persönlich angegriffen. Wenn du also ausschließlich Antworten ohne zusätzlichen Kommentare auf deine Fragen suchst, dann solltest du dir einen Fachanwalt aufsuchen und deine Fragen an ihn richten. Für gutes Geld wird er sich die selben Kommentare sicher verkneifen. Sogar bei einer so egoistischen Person wie du eine bist. 

DtschLorenzo 
Fragesteller
 07.12.2017, 19:13
@sumi79

Hör bitte auf mehrere Accounts zu erstellen! Du bist hier keine Hilfe! Such dir einfach ein Job und gut ist!