Unterhaltzahlung nach 36 Jahren Ehe

5 Antworten

Nach 36 Jahren Ehe steht dir schon ein gewisser nachehelicher Unterhalt zu. Allerdings bist du auch verpflichtet, dich selbst um deinen Lebensunterhalt zu kümmern.

Während der Trennungszeit (bis rechtskraft der Scheidung) steht dir Trennungsunterhalt (3/7 des bereinigten Nettos von ihm) zu. Im laufe des Scheidungsverfahrens, wird der Versorgungsausgleich geregelt (deine späteren Rentenansprüche) und und du kannst Unterhaltsbegehren stellen. Dein Anwalt wird dich darin beraten.

Es ist jedem zuzumuten, einen 400€-Job zu machen, es steht dir Wohngeld zu usw. sollte es dann immer noch nicht ausreichen, für dein "Leben" kannst du nachehelichen Unterhalt fordern. Nach 36 Jahren wird jeder Richter dem stattgeben.

Hilfreich wäre gewesen, wenn du geschrieben hättest, ob du arbeiten gegangen wärst und wie alt du bist...

Im Bereich Ehegattenunterhalt hat sich meines Wissens nach 2009 mit der Reform einiges geändert. Früher bekam man ja quasi lebenslang Unterhalt. Das ist jetzt nicht mehr so... Genau erklärt wird das alles hier: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht-familienrecht/unterhaltsrecht/

Du wirst dich wohl oder über damit abfinden müssen, auf Dauer eine eigenee Einkommen erwirtschaften zu müssen.

Das kommt darauf an ob du selber Geld verdienst und wenn in welcher Höhe. Warst du immer Hausfrau muss er dir wenigstens 1 Jahr Trennungsunterhalt zahlen, bis dahin musst du dir selber Arbeit suchen.

Arbeitest du nicht? Nach 36 J. Ehe habt ihr doch keine kleinen Kinder mehr. Wenn du Hausfrau bist, hast du Anspruch auf 3/7 seines Netto als Unterhalt. Aber nur so lange, bis du einen Job hast. Es hat sich einiges geändert beim Ehegattenunterhalt. Ehemänner sind nicht mehr ein Leben lang für das bequeme Leben ihrer Ex - Frauen verantwortlich.

Wenn er sich scheiden lassen will, müsst ihr ja auch zum Anwalt.. Wenn es soweit ist, solltest Du dann den Rechtsanwalt fragen..