Sie hat sich schwängern lassen, damit sie nach Deutschland kommen kann

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Solange sie verheiratet sind gilt der "Familienunterhalt", also jedem Partner steht ein Teil vom Gesamteinkommen zu.

Leben sie getrennt (aber noch verheiratet) steht dem "geringer verdienenden" Partner während der Trennungsphase eventuell ein "Trennungsunterhalt" zu.

Dem Kind steht unabhängig davon der Kindesunterhalt zu.

Erst nach der Scheidung - und wenn das Kind älter als drei jahre ist, gilt die Mutter als "erwerbsfähig" (vorausgesetzt, das Kind kann in einer Kita o.ä. betreut werden...) und muss für sich selbst sorgen...

er müsste ihr keinen Unterhalt zahlen,da sie arbeitet.Sie könnte wenn sie keine Arbeit hätte so lange Unterhalt von ihm verlangen,bis das Kind 4 Jahre alt wäre.Den Kindesunterhalt muss er ja auf jeden Fall zahlen,obwohl noch zu überlegen wäre einen Vaterschaftstest machen zu lassen.

Egoline  09.03.2011, 12:16

Bereits ab dem dritten Geburtstag des Kindes gilt die Mutter als "erwerbsfähig" (wenn für das Kind eine Betreuungsmöglichkeit besteht.)

Für das "Trennungsjahr" könnte sie möglicherweise "Trennungsunterhalt" einfordern.

Lady85 
Beitragsersteller
 09.03.2011, 12:10

Vielen Dank für deine Antwort.

Ein Schwangerschaftstest ist nicht notwendig. Das Kind ist ihm wie aus dem Gesicht geschnitten.

Ich werde nie verstehen warum Männer einfach glauben dass eine Frau die Pille nimmt, nur weil sie es sagt. Manche Männer lernen es nie und fallen immer wieder darauf rein, dann haben sie auch nicht anders verdient, ich habe da kein Mitleid. Bei One-Night-Stands sollte man sowieso immer ein Kondom nehmen nicht nur wegen einer unerwünschten Schwangerschaft auch wegen HIV und sonstigen unangenehmen Infektionen. Aber wie gesagt bei vielen Männern kommt erst die Geilheit, wenn eine Frau mit dem Hintern wackelt und dann das große Erwachen.

ja sie kann für sich unterhalt verlangen. sie war ja jahrelang zu hause für das gemeinsame kind. das entscheidet aber das gericht ob sie nun unterhalt von ihm bekommt oder nicht. unterhalt bekommt sie dann so lange, bis sie wieder heiratet. ich schätze mal du redest von deinem freund und bist jetzt nur eifersüchtig auf seine ex. er hat aber selbst schuld. verhüten müssen beide. also hat er auch die konsequenzen zu tragen. und heiraten musste er sie ja nun wirklich nicht. selbst schuld

Wenn sie geschieden wäre dürfte in diesem Fall nix laufen. Aber während dem Getrennt leben handelt es sich um Ehegattenunterhalt. Das ist sehr wohl denkbar