Muss man(n) lebenslang Unterhalt zahlen, weil Ex-Frau nicht arbeiten möchte?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Biete ihr einen Job an (Kumpel, Freund, Bekannter) - Putzen, sei erfinderisch. Wenn sie sich dem entzieht, dann kannst Du dagegen angehen.

Der Tipp ist wirklich gut. Nur so geht es!!

In so einem Fall denke ich wäre es besser abzutauchen. Aber das geht auch wieder nicht, weil sie dann die Bezüge streichen. Manche können einem wirklich leid tun. Aber der Tipp das ein Bekannter einen Job ihr anbieten soll, am besten über das Arbeitsamt vermitteln lassen, so das auch sie angeschrieben wird ist das allerbeste. Und bloss keinen Bezug erkennen lassen zwischen dem Bekannten und Ihnen den sie kennen darf. Und wenn sie dann ablehnt obwohl es ihr zumutbar ist, dann ist sie dran. Der Job ist gleich um die Ecke und bitte an alles denken. Die Alte ist nicht nur dumm, sondern auch noch faul. Viel Glück!!

Wenn in dieser Ehe die typische alte Rollenverteilung von beiden Ehepartnern gewünscht war, dann ist es klar, dass es sogar äusserst schwierig ist für die Frau - wer weiss, vielleicht noch ungelernt - hat auf Karriere extra verzichtet usw. - wieder ins Berufsleben einzusteigen. Man kenn zu wenige Hintergründe zur besagten Ehe. Andererseits finde ich das Gesetzt ohnehin zum Husten. Da bekommen auch Frauen, die ihre Männer ewig betrügen (oh ja - Frauen sind auch nicht immer besser als ihre Gatten) noch ewig Unterhalt usw. Ich fände es moralisch gesehen von der Frau zumindest ehrenhaft, wenn sie wenigstens einer Halbtagsbeschäftigung nachgehen würde, damit der Mann nicht vollends ausblutet. Tja - aber dann widerum hat man ja von den alten Ehegesetzen gehört - von ganz früher - wo die Frauen voll die Gelackten waren. Zwischendurch kam dann die Frage auf, wer die Schuld trägt. Dieses Spektakel war dann irgendwann zu teuer geworden - weil die Urteilsfindung zu lange dauerte und erhebliche Kosten verursachte. Denn, wer kann schon beweisen, wer Schuld hat am Scheitern? Der Betrogene ist nicht immer ganz unschuldig - kann auch den Partner vernachlässigt haben oder so. Die Schuldfrage ist also auch NOnsens.

Sorry, aber zu dem Thema könnte ich unendlich schreiben;-)

ich auch

richtig.. dem Mann ging es doch in den 19 Jahren auch gut wo die Frau zuhause war. Vielleicht war dies ja mal eine Absprache zwischen den Eheleuten. ER verdient das Geld und SIE versorgt den Haushalt... wer weiß das schon so genau?

??? In den meisten Fällen, rubbelt Sie sich die Brustwarzen, weil Sie genau weiß daß er zahlen muß! In meinem Fall sagte mir meine Frau an, daß man sich in DE einfach nur 2 Kinder machen lassen muß und dann ausgesorgt hat.

@tommi36

ha ha... dann stirbt der Papi und die Mutter hat riesen Sorgen... so ein Quatsch.....

@akinom123

in welchem Film lebst du denn? Ich durchlebe das oben gesagte... oder glaubst du im Ernst, daß ich mich sterben lege?

@tommi36

Tja und ich durchlebe das andere. Papi macht eine Auszeit, hat nebenbei eins , zwei , drei Freundinnen. Versteht die Welt nicht als die Ehefrau die Scheidung einreicht. Dann stirbt er und ??? nix da.. lass dir 2 Kinder machen und dir liegt die Welt zu Füßen... nicht alle Frauen sind schlecht!!! man kann aber von Außen nicht alles verurteilen..

@akinom123

naja, zum sterben war mir auch oft zumute, aber das intersssiert hier niemand.

Wer hat denn geschrieben, dass es dem Mann in 19 Jahren Ehe "gut ging"? Diese Frau hat ihn mehr als ein Mal hintergangen. Die zweite Hälfte dieser Zeit hat er nur der Kinder zuliebe durchgehalten. Dem wäre es im Rückblick ohne Frau wesentlich besser gegangen, ohne Frage.

Wer hat denn geschrieben, dass es dem Mann in 19 Jahren Ehe "gut ging"? Diese Frau hat ihn mehr als ein Mal hintergangen. Die zweite Hälfte dieser Zeit hat er nur der Kinder zuliebe durchgehalten. Dem wäre es im Rückblick ohne Frau wesentlich besser gegangen, ohne Frage.

Zum 1.1.08 ist ein neues Unterhaltsrecht in Kraft getreten. Es hatte zwei Zielrichtungen:

  1. für das Kind und Stärkung der Selbstverantwortung geschiedener Ehegatten.

  2. Das zweite Ziel "Stärkung der Selbstverantwortung" bedeutet praktisch "kein Unterhalt mehr nach Ehescheidung". Grundsätzlich gibt die Ehe nach diesem Gesetz (und der bereits zuvor einsetzenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs) keine lebenslange Lebensstandardgarantie mehr, selbst wenn die Ehe sehr lange gedauert hat. Jeder Ehegatte ist verpflichtet, berufstätig zu sein. Unterhaltsansprüche bestehen grundsätzlich nur noch dann, wenn noch ehebedingte Nachteile vorhanden sind.

Das hört man allenthalben so, elenore. Dennoch sind die §§ 1571, 1572 und 1573 BGB weiterhin gültig. Und darum pendelt manche "Exe" auch weiterhin solange munter zwischen § 1572 und § 1573 hin und her, bis endlich § 1571 "passt". Übrigens: trotz Versorgungsausgleich muss der Exmann auch als Rentner weiterhin Unterhalt an seine "Exe" zahlen. Das "neue" Unterhaltsrecht hilft ihm da kein bisschen.

@uliderknecht

Das ist ja eine Schweinerei!!! Kann dir nicht ein Rechtsanwalt helfen?

@elenore

Rechtsanwälte verstehen sich nach aller gemachten Erfahrung nicht in erster Linie als "Helfer". They just make money - that's it. Die Lobby der Anwälte hat verhindert, dass der Bundestag die Anwaltspflicht im Familienrecht abschaffen konnte. Grund: money making.