Scheidung nach 4 monaten Ehe!

6 Antworten

Meines Wissens fällt das BaföG mit einer Scheidung nicht weg. Das BaföGamt (und die ARGE) schicken einen ganz gern mal zu den Eltern zurück , wenn man noch keine abgeschlossene Ausbildung hat, aber es gibt Ausnahmen: Wenn die Ausbildungsstätte zu weit vom Wohnort der Eltern entfernt ist oder wenn man schon einmal verheiratet war (!), hat man einen Anspruch auf BaföG und Wohnung, solange die Ausbildung weiterläuft. Genaueres solltest Du Beim Bafög-Amt erfragen. Das geht auch telefonisch: Die kostenfreie Hotline für BaföG-Fragen lautet 0800-223 63 41. Ist sehr empfehlenswert. Deine künftige Wohnsituation muss auf jeden Fall bald geklärt werden, denn eine Voraussetzung für die Scheidung ist ein Trennungsjahr. Informationen hierzu findest Du z.B. hier: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-informationen/scheidung-online-voraussetzungen/. Du solltest Dich auch mit einer Anwältin oder einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Ob er unterhalt zahlen muss, klärt sich dann. Es lohnt sich mit Sicherheit auch, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Hier ist schonmal ein Link für die Unterhalts-Frage: http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/unterhalt/content_04.html Allerdings finde ich es nicht wirklich gerecht, wenn der Mann Unterhalt bezahlen soll, wenn man kein gemeinsames Kind hat.

putzfee1  21.11.2011, 17:30

Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese "Unterhaltspflicht während des Trennungsjahres" bereist nach einer Ehedauer von 4 Monaten greift!

jennyblomma  21.11.2011, 19:05
@putzfee1

Das tut es auch nicht.

Wenn (massive) Gewalt in der Ehe stattgefunden hat und Du die Ehe nicht mehr fortsetzen möchtest - umgehend zu einem Anwalt für Familienrecht marschieren und sich dort beraten lassen. Unter Umständen kommt eine Härtefallscheidung in Betracht, d. h. Du musst das Trennungsjahr nicht abwarten und kannst Dir auch die Ehewohnung zuweisen lassen. Für das gerichtliche Verfahren steht Dir Verfahrenskostenhilfe zu. Weiterhin kannst Du ein Kontaktverbot beim Familiengericht beantragen und Dir, wie schon geschrieben, die Ehewohnung zuweisen lassen - oder Du ziehst vorübergehend ins Frauenhaus bis Du eine neue Wohngelegenheit gefunden hast. Auf alle Fälle hast Du Anspruch auf Trennungsunterhalt. . D. Anwalt/in kann das ausrechnen.

Nimm Dein Leben selber in die Hand und warte nicht darauf, dass Du von anderen unterhalten wirst!

Du musst das Trennungsjahr einhalten und hast zunächst Anspruch auf Unterhalt. Aber Dir kann auch zugemutet werden, dass Du selber arbeiten gehst, wenn kein Kind vorhanden ist.

FrauMutter  21.11.2011, 18:45

Ach so, wenn Du Schülerin bist, dann hast Du Deinem Mann gegenüber Unterhaltsanspruch, solange ihr noch verheiratet seid. Danach kannst Du elternunabhängiges Bafög beantragen.

Nein, er muss dir kein Unterhalt zahlen, warum auch? Kann sein, dass du bei der ARGE landest, keine Ahnung wie das bei Schüler gehandhabt wird. Erkundige dich da mal, im schlimmsten Fall musst du wieder zu deinen Eltern. Wie alt bist du überhaupt?