Scheck vermutlich auf dem Postweg verschwunden, kann die ARGE Zahlung von Leistungen verweigern?
Ich bekomme regelmäßige Leistungen von der ARGE Wuppertal. Diesen Monat habe ich keinen Scheck erhalten. Laut ARGE wurde der Scheck aber versandt, ist also vermutlich auf dem Postweg verschwunden. Nun sitze ich kurz vor Weihnachten ohne Geld da. Die ARGE hat einen Nachforschungsauftrag bei der Post gestellt und erklärt mir sie dürfe die Leistungen für Dezember nicht auszahlen, bevor der Nachforschungsauftrag bei der Post nicht erledigt ist. Laut ARGE Mitarbeiterin könne es bis zu 6 Monaten dauern, bis ein Nachforschungsantrag erledigt ist und die ARGE diesen von der Post zurück erhält.
Die ARGE hat nun 60,- EUR als Voschuß auf den Januar ausgezahlt, davon habe ich eine Rechnung bezahlt und eine Monatskarte gekauft um damit täglich 2 x 5km zur Tafel zu fahren. Irgendwie muss ich mich ja ernähren. Weitere 30,05 EUR wurden als Vorschuß auf den Februar bewilligt und von der ARGE Mitarbeiterin direkt an die Stadtkasse angwiesen, um damit ein fälliges Bußgeld zu bezahlen und Pfändungsmaßnahmen vorzubeugen. Die Miete für Dezember, Nebenkosten, Telefon und weitere laufende Kosten sind nicht bezahlt und ich weiß im Grunde nicht, wovon und wie ich leben soll.
Meine Frage: Ist das Vorgehen der ARGE Wuppertal in diesem Fall rechtmäßig? Und wie kann ich mich ggf. wehren?
Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen
5 Antworten
Ich kann mir nach deiner Schilderung den Saxchverhalt nicht gut vorstellen. Eigentlich kommt doch extrem selten Post abhanden. Wieso bekommst du überhaupt einen Scheck. Und die Wohnungsmiete könntest du direkt von der ARGE an den Vermieter leiten lassen. Dann wäre das schon mal erledigt. Ist das denn das erste Mal, dass du in diese Schwierigkeiten geraten bist? Klingt mir alles sehr merkwürdig. Die ARGE hat ja gar nicht verweigert, Im Gegenteil wurde sogar schon Vorschüsse für Januar und Februar ausgezahlt.
Warum per Scheck?
Ist riskant (wie passiert) und kostet Geld (ausfüllen, versenden, Briefmarke, Umschlag etc.).
Annulierung des Schecks ist nicht so ohne weiteres möglich, aber die ARGE könnte etwas großzügiger sein. Sie könnte die Leistungen noch mal auszahlen und dich verpflichten, den Scheck einzureichen, wenn er doch noch auftaucht. Grundsätzlich hat die ARGE aber mit der Versendung des Schecks ihre Leistungsverpflichtung erfüllt und möchte nicht doppelt zahlen.
Warum bekommst Du eigentlich einen Scheck und das Geld nicht auf ein Konto überwiesen? Das find ich schon seltsam. Wenn der Scheck als normaler Brief versandt wurde, kann niemals eine Nachforschung stattfinden. Wie soll denn der Brief bei dieser Menge gefunden werden? Die ARGE sollte Dir einfach einen neuen Scheck schicken, denn die Mitarbeiter können ja feststellen, ob er eingelöst wurde oder nicht und den ersten Scheck stornieren.
Scheinbar können sie das nicht. Wie die Mitarbeiterin erklärte dürfe sie keine Regelleistungen auszahelen, sondern müsse zunächst den Nachforschungsantrag der Post abwarten. Dies sei so vorgeschrieben!
Für einen normalen Brief kann aber kein Nachforschungsauftrag laufen, das geht einfach nicht. Wie sollte das denn verfolgt werden, wo der geblieben ist? Bei einem Einschreiben ist das ganz anders, da dies überall registriert wird.
Davon habe ich keine Ahnung, wie das bei der Post läuft. Die Mitarbeiterin der ARGE Wuppertal muss jedenfalls diesen Nachforschungsauftrag abwarten, bevor eine Zahlung möglich ist.
Das ist eine ganz blöde Ausrede, denn ein normaler Brief kann nicht verfolgt werden!
Tja, nur wie gehe ich da richtig gegen vor, ich sitz hier völlig ohne Kohle.
Hast Du niemand, von dem Du Dir was leihen kannst? Das wäre zumindest vorübergehend eine Lösung für Dich. Ansonsten würde ich mal bei der ARGE sagen, dass Du den Chef vom Chef sprechen willst. Das solltest Du gleich morgen machen, denn an Heilig Abend ist da bestimmt niemand.
Ne ich hab keinen, von dem ich mir was leihen kann. Ich möchte mir auch von niemandem etwas leihen, das fehlt am Ende auch und muss zurückgezahlt werden.
Der Chef vom Chef sitzt irgendwo in der Stadt in einem ganz anderen Dienstgebäude, den muss ich erstmal finden. Und wenn der dann auch die Ansicht vertritt, man müsse den Nachforschungsantrag abwarten, dann bin ich auch nicht weiter. :(
Leider ist das so, denn es wurde zuviel beschissen mit nicht erhaltenen Schecks.
Als ich der ARGE vor Wochen den Verlust des Schecks gemeldet habe, musste ich dort unterschreiben, daß ich den Scheck, sollte ich ihn noch erhalten nicht mehr einlöse. Eine Zuwiderhandlung ist strafbewährt, d.h. löse ich den doch noch ein begehe ich eine strafbare Handlung.
Ferner kann ein Postscheck durch den Aussteller gesperrt werden. Eine Einlösung ist dann nicht möglich. Auch eine Einlösung durch dritte ist im Postscheckverkehr zu keinem Zeitpunkt möglich.
Wie, und was soll man da bescheißen?
Die ARGE handelt blöd. Es wäre ein Leichtes, den Scheck zu sperren, und dir einen neuen auszuhändigen.
Aber unrechtmässig ist das wahrscheinlich leider nicht.
Die ARGE verweigert mir die Regelleistungen für Dezember. Ich bekomme meine Leistungen seit einem Jahr per Scheck.
Würde ich die Wohnungsmiete von der ARGE direkt anweisen lassen, könnte dies nur als Vorschuß auf einen der kommenden Monate geschehen, da ja für Dezember keine Leistungen gezahlt wurden. (Besagter verschwundener Scheck für Dezember.)