Kaution teilweise einbehalten trotz einwandfreiem Übergabeprotokoll!?
Hallo Leute (hoffentlich auch der ein oder andere Experte für Mietrecht) Am 28.05.2015 habe ich meine alte Wohnung an meinen Vermieter übergeben. Ich habe ein unterschriebenes Übergabeprotokoll, in dem jeder Raum mit i.O. abgesegnet wurde. Die Übergabe lief auch sonst problemlos. Heute, am 23.06.2015, rief mich die Mutter meines ehemaligen Vermieters an um mich auf nachträglich entdeckte Mängel der Mietsache hinzuweisen. Sie haben Hundehaare in der Heizkörpern, sprich unter den Gittern gefunden. Laut der Dame wurde zunächst ein Gutachter zu Rate gezogen. Für die angeblich aufwändige Reinigung (Zitat: "Geschrubbt wie verrückt") und den zusätzlichen Kauf eines Dampfreinigers (den man meines Erachtens für solche Arbeiten nicht benötigt) möchten sie nun 180€ der Mietkaution einbehalten. Als ich mir das Protokoll noch ein mal ansah, bemerkte ich, dass der Vermieter ein (ich nehme an, wesentliches) Kreuz nicht gesetzt hat. Die Passage lautet: " [ ] Der Mietbereich befindet sich, wie bei der gemeinsamen Besichtigung festgestellt, in einem ordnungsgemäßen Zustand. Es konnten keine Mängel festgestellt werden." Dass dieser abschließende Satz nicht angekreuzt ist, widerspricht ja völlig der vorher vermerkten "i.O.".
Ehrlich... Ich sehe nicht ein, einen Teil meiner Kaution herzugeben. Einen Monat lang habe ich auf eine Meldung gewartet und dann sowas. Wie soll ich mich eurer Meinung nach verhalten!?
4 Antworten
Wow, ein Gutachter wegen ein paar Hundehaaren.
Wenn es denn ein Mangel war hätte man Dir den Anzeigen und Dich auffordern müssen diesen selbst zu beheben.
Ist alles wohl nicht geschehen, folglich kann der Vermieter keinen Cent der Kaution dafür verwenden.
Ich sehe nicht ein, einen Teil meiner Kaution herzugeben. Einen Monat lang habe ich auf eine Meldung gewartet und dann sowas. Wie soll ich mich eurer Meinung nach verhalten!?
Bis zu 6 Monaten darf der Vermieter die Kation einbehalten in diesem Fall nur noch für verdeckte Mängel.
Nach sechs Monaten noch das 3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung.
Nachlesen kann man das hier:
http://www.mietrecht.org/mietkaution/kaution-wird-nicht-zurueckgezahlt/
Für die angeblich aufwändige Reinigung (Zitat: "Geschrubbt wie verrückt") und den zusätzlichen Kauf eines Dampfreinigers (den man meines Erachtens für solche Arbeiten nicht benötigt) möchten sie nun 180€ der Mietkaution einbehalten.
Man hätte Dir erst mal die Mängel medlen mund eine Frist zur Behebung setzen müssen. Hat man nicht getan, also darf man die Kaution nicht dafür verwenden.
MfG
Johnny
Muss meine Antwort korrigieren:
Der Vermieter kann den Mieter aufgrund des Protokolls nicht mehr in Anspruch nehmen.
Hier kannst Du alles nachlesen:
http://www.mietrecht.org/kuendigung/maengel-trotz-uebergabeprotokoll/
Aber das er den Mangel schon einfach behoben hat wurde dem Vermieter zum Verhängnis.
"verdeckt" impliziert nicht Arglist. Es kann Mängel geben, die man nicht sehen kann. Z. B. unter einem Fußboden. Es muss nicht Arglist sein, wenn sich nach einiger Zeit heraus stellt, dass irgendwann mal was passiert ist, was sich erst nach längerer Zeit bemerkbar gemacht hat.
... und schon gar nicht musst du einen Dampfreiniger bezahlen, den der Vermieter noch für viele solcher Arbeiten verwenden kann. Er hätte auch einen leihen können.
Grundsätzlich muss dem Mieter eine angemessene Frist zur Behebung eines Mangels eingeräumt werde. Ohne diese bzw. vor Ablauf derselben vom Vermieter betriebene Mängelabstellung hat zur Folge, dass der Vermieter auf den Kosten sitzen bleibt.
Die Beschaffung eines Dampfreinigers auf Kosten des Mieters ist ein Witz und außerdem nicht umlegbar.
Du musst also nix löhnen. Pech für den Vermieter.
Teile dem Vermieter mit, dass Du von ihm keine Gelegenheit bekommen hattest
a) die Hundehaare selbst weg zu machen
b) ggf. selbst einen Dampfreiniger zu kaufen oder zu leihen, um die Heizkörper damit zu reinigen
Aus diesem Grund lehnst Du die Übernahme der Kosten ab, bist aber bereit, 50 € für die geleistete Arbeit zu zu gestehen. sie mögen bitte die Kaution abzüglich dieser 50 € überweisen.
Kommt nichts oder eine Antwort, dass man damit nicht einverstanden ist, gehst Du nach einem halben Jahr (gesetzliche Frist) zum Rechtsanwalt und läßt ein Schreiben machen.
Aber ist denn das ein verdeckter Mangel!?
Ich meine, gut, wir hätten es entdecken und beseitigen können. Aber genauso wie wir hat auch er es ja scheinbar übersehen. Verdeckt bzw versteckt impliziert für mich Arglist. Die war nicht im Spiel.