Schadenfall - Postbote stürzt auf Eingangstreppe

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Hier ist die Grundstückshaftpflichtversicherung zuständig. Der Grundeigentümer kann zwar die Räumpflicht delegieren, muss diese Delegation aber auch unzweideutig regeln.

Einen Regressanspruch kann die Haftpflichtversicherung nur gegen eine konkrete Partei erheben. Einfach sagen, einer von beiden muss es gewesen sein, reicht nicht.

Im Übrigen handelt es sich für den Postboten um einen Arbeitsunfall. Diesen muss er in erster Linie mit seinem Arbeitgeber, bzw. der entsprechenden BG abwickeln.

hcmember 
Fragesteller
 10.04.2011, 18:35

Vielen Dank. Und was wäre wenn die Wohnung zu diesem Zeitpunkt nur von einer Mietpartei bewohnt war und im Mietvertrag geregelt ist dass der Winterdienst wechselseitig von woche zu woche zu erledigen ist? Das würde mich noch brennend interessieren...

DerHans  11.04.2011, 13:27
@hcmember

Wenn die Räumpflicht wechselseitig auf die beiden Wohnungen umgelegt wird, ist  bei Leerstand jede zweite Woche der Hausbesitzer selbst zuständig. Er kann natürlich (gegen Bezahlung) auch diese Pflicht auf den einzigen Mieter übertragen.

da kümmert sich die berufsgenossenschaft drum