Recht auf DIN Norm Briefkasten

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Rein rechtlich gesehen. Der Bote darf die Größeren Briefe nicht Knicken, darf sie nicht einfach auf die Briefkästen legen. Aber eine Zustellung erfolgt nur bis zur Haustür. D.h. er klingelt alle durch die Größere Post bekommen und schreibt benachrichtigungskarten für jeden der nicht unten ist bis er die Karte eingeworfen hat. Die Bewohner müssen dann wegen jedem Großbrief, Größerer Zeitschrift zur Post laufen zum abholen. Weil nicht nachverfolgbare Sendungen eigentlich nicht zum Nachbarn benachrichtigt werden dürfen. 

Manchmal machen wir uns diesen Spaß.  Was meinst du wie schnell größere Briefkästen im Haus sind oder wie schnell der Kunde seine Zeitung wieder abbestellt.

Hab mal irgendwo gelesen. Das ein Mieter wenn Briefkästen vorhanden sind ein anrechnen auf ausreichend grosse Briefkästen hat und sonst die Kaltmiete um 1 % kürzen kann. Quellen hab ich nicht. Aber vielleicht der Mieterschutzbund.

Ich hoffe halt, dass es dir hier nicht nur um eine Reduzierung der Miete geht?

Da wirst du nicht durchkommen.

@rosale

nein aber es ist ein Druckmittel

Dann soll er diese Gefälligst selbst bezahlen. Niemand kann 46 andere dazu zwingen einen teuren Briefkasten an zu schaffen. Er ist Chancenlos!

Der Meinung bin ich auch, aber ich weiß nicht, ob das rechtlich durchgeht. Ein Anwalt schreibt natürlich das, was der Klient möchte, weil er dafür bezahlt bekommt. Ich denke, dafür sollte es aber Vergleichsfälle geben, die man im www. finden kann.

So teuer sind Bk nicht. Es sei denn man will ne extravagante  Ausführung.

Das Problem ist eher, dass die Briefe nicht einfach abgelegt werden dürfen. Die dürfen noch nicht mal aus dem Briefkasten herausragen, so dass sie jemand wegnehmen könnte. Bedenke, sonst knnte ja jeder Deine Post einfach mitnehmen bzw. nachschauen wer Dir was schickt.

Und ich sag Dir aus eigener Erfahrung, dass es nicht gerade lustig ist, wenn man nicht weiß, ob Briefe die als vertraulich vom AG kommen, verschwunden sind oder nicht.

Ob nun größere Briefkästen gefordert werden können, kann nur ein Anwalt klären. Also müsst Ihr ggf. Euch auch einen Anwalt nehmen.

Damit sich der Postbote nicht strafbar macht, müsste er also alle Briefe die nicht in den Briefkasten gfehen, wieder mitnehmen und ihr müsstet diese bei der nächsten Poststelle abholen.


In den meisten Gebieten sind die DIN A4 Briefkästen schon längst vorhanden. Schon deswegen, damit die Prospekte Werbungen genügend Platz haben. Meistens in den Städten.

Anspruch auf diese Kästen hast du gesetzlich keine. Allerdings darf der Postbote keine Briefe auf die Stiegen legen ohne dein Einverständnis. (höre ich zum erstenmal), weil er bei Verlust dafür haftet.

Ich würde bis zur endültigen Abklärung ein Postfach bei der Post mieten, wo alle deine Briefe dann deponiert werden. Kostet nicht die Welt und den Schlüssel hast nur du.

nun ja bei 48 Mietparteien ist es schwierig für jede nicht BK-Konforme Sendung eine Benachrichtigung zu schreiben. Da bleib nur Knicken und aus dem Bk raushängen lassen oder auf die Briefkästen abstellen. Wie mans macht macht mans Falsch. Selbst wenn man die Sendung benachrichtigt bekommen wir dann anschiß vom Kunden obwohl wir damit rechtlich auf der sicheren Seite sind. Da wir Großbriefe ohne Zusatz(Einschreiben etc) nur bis zur Haustür oder dem Briefkasten zustellen müssen.

@berlina76

Richtig! Bleibt nur dem Kunden ein gemietes Postfach bei der Post. Ist eigentlich die optimale Lösung.