private Haftpflichtfall bei Quad-Tour

5 Antworten

Wie madquad schon richtig feststellte: Die einzige Versicherung, die zahlen würde, wäre eine Vollkasko-Versicherung. Die Wahrscheinlichkeit, daß sie zur Kasse gebeten würde, ist aber recht hoch. Daher wäre diese Versicherung fast unbezahlbar,

Der Schaden ist im Zusammenhang mit einem KFZ passiert und somit kein Fall für die Privathaftpflichtversicherung.

Wir selbst sind auch in diesem Business unterwegs (madquad.com) und auch wir haben Kunden die unsere Fahrzeuge und somit unser Eigentum beschädigen. Auch wir nutzen einen Haftungssausschluss und demnach wissen die Teilnehmer auf was sie sich einlassen. Vor der Tour nehmen die das Ding überhaupt nicht zur Kenntnis, weil keiner Schäden anrichtet. Ist es dann passiert, dann ist das Gejammere da,.

Jedoch ermöglichen wir unseren Gästen schon vor der Tour sich mit unseren Fahrzeugen vertraut zu machen. Hierzu haben wir einen eigenen Parcours. Erkennen wir dass ein Gast nicht in der Lage ist an der Tour teilnehmen zu können, weil er sich oder das Quad überschätzt, dann bleibt er auf dem Hof und darf nicht mitfahren.

Grundsätzlich und das kann ich aus unserer Erfahrung (auch mit Gerichten und Anwälten) berichten, dass wir bis dato immer unsere Schäden haben bezahlt bekommen.

Klar dass Deine Haftpflicht hier nicht einspringt und klar dass die Haftpflicht Versicherung des Veranstalters nur Fremd- und keine Eigenschäden übernimmt.

Wenn Du den Haftungssauschluß unterschrieben hast, dann wird das darin auch mit Sicherheit erwähnt wie im Falle eines Schadens vorgegangen wird.

Ob der Schaden nun tatsächlich so hoch sein muss (bei uns waren es in der Regel zu 80% Totalschäden) das stellt ein Gutachter fest.

Entweder beauftragst Du einen Gutachter auf eigene Rechnung oder der Veranstalter beauftragt einen, was aber natürlich auch in Rechnung gestellt wird.

Früher hat man als Event Anbieter die Quads noch VK versichern können. Aber da spielen im gewerblichen Bereich kaum noch Versicherungen mit.

Ich denke Du wirst nicht darum kommen, den Schaden zu ersetzen. Es geht auch um die Existenz vom Anbieter. Stell Dir mal vor jeden Tag schrottet hier ein Kunde ein Quad, dann kann er dicht machen.

Du hast die Bedingungen gekannt, Du kannst nun die Zahlung per Anwalt verweigern aber ich denke das wird um ein vielfaches teurer,

Das darfst Du mir glauben!!

Ein Quad ist ein motorgetriebenes Fahrzeug. Da scheidet die private Haftpflicht sofort aus. Ob der Veranstalter seine Fahrzeuge Kasko versichert hat, muss man sich vorher erkundigen. Die Haftpflicht des Veranstalters zahlt folgerichtig nur Fremdschäden.

inzwischen haben wir mehrere Zeugen, dass von dem "Scout" ein Hinweis kam, dass eventuell Schäden von der Haftpflichtversicherung geregelt würden. Das wird jetzt spannend