Schaden durch Gerätelieferung - wer haftet?

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Der Geschädigte kann eine Forderung nur gegenüber dem tatsächlichen Schädiger geltend machen. Dafür muss der erstmal ermittelt werden. Entweder gibt der Betreffende zu, den Schaden verursacht zu haben, oder dem Geschädigten bleibt die Möglichkeit, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten, in der Hoffnung, dass die Polizei den Schädiger ermittelt.

In diesem Fall seit ihr Zeugen, da ihr gesehen habt, wer den Schaden verursacht hat und habt dieses korrekt dem Geschädigten mitgeteilt. Der Lieferant hat euch gegenüber zugegeben, den Schaden verursacht zu haben, was ihr ggf. auch bezeugen könnt.

Ab jetzt ist es Sache des Vermieters, seine Forderung an den Lieferanten zu richten. Ob dieser dann seine Versicherung in anspruch nimmt oder irgendwas anders geregelt wird, ist nicht euer Problem.

Falls der Vermieter an euch herantritt, dann stellt ihr euch als Zeugen zur Verfügung und weiter nichts.

Ok, vielen Dank! Da bin ich erleichtert...

Aaaaalso, ich habe jetzt eine mündliche Zusage, dass der Lieferer es seiner Verischerung meldet. Er hat es gestern wahrscheinlich selbst gesehen, ist aber einfach gegangen und hat gehofft, dass ich es nicht sehe. Kann ich mich jetzt da drauf verlassen, dass er es meldet?

Ich habe auch gleich noch vorsorglich den Vermieter angerufen und ihm den Schaden gemeldet. Er meinte, sie sehen es sich an, aber da wir die Geräte nicht selbst hochgetragen haben haftet der Lieferer. Es sei denn er streitet es alles ab... Wie soll ich mich denn dann verhalten? Es kann nur er gewesen sein und meine Mutti war ja auch dabei...

Hallo in die Runde,

ich kann jetzt auch eine Erfahrung beisteuern.

Ich bekam ein Sofa in den zweiten Stock geliefert.  Die Spediteure drückten mit meinem Sofa die Glasscheibe der Nachbars-Wohnungstüre im ersten Stock ein. Dass sie den Schaden verursacht haben, war unstrittig, die Spediteursangestellten haben es mir schriftlich bestätigt und es gab eine Zeugin.

Bei der Recherche stellte sich heraus, dass die Versandfirma die Hermes-Spedition beauftragt hatte, diese aber wiederum eine andere Speditionsfirma, diese wiederum eine kleine lokale Klitsche. Der Inhaber des Sub-Sub-Auftragnehmers akzeptierte zwar grundsätzlich die Verursacherschuld und die Haftung, weigerte sich aber zunächst, die Glaserrechnung zu bezahlen, weil noch eine weitere (Maler-)Rechnung unbekannter Höhe ausstand. Ich war nach Lektüre dieses Blogs der Ansicht, dass sich der Vermieter kümmern und die Glaser-Rechnung begleichen müsse (die Wohnungstür des Nachbarn ist schließlich sein Eigentum), das lehnte der Vermieter aber ab. Die Glaserfirma machte langsam Druck.

Daraufhin habe ich meine Haftpflichtversicherung informiert, die die Glaser- und die Malerrechnung (nach Einreichung eines Kostenvoranschlags) für die beschädigte Tür anstandslos bezahlt hat - allerdings abzüglich meines vertraglich vereinbarten Selbstbehalts.

Nachdem meine Haftpflichtversicherung Regress bei der Haftpflichtversicherung des Speditionsunternehmens genommen hatte, habe ich auch meinen Selbstbehalt bei der Haftpflichtversicherung des Speditionsunternehmens geltend gemacht und erstattet bekommen.

Nach einigem Hin und Her also alles gut.

Der Lieferer zahlt.

Macht der mir auch keine Probleme? Weil wir es erst heute gesehen haben?

@SunaTiger

Dann wirds schwierig mit dem Lieferer. Der wird abstreiten, aber ein Versuch ist es wert. Wenn Du Glück hast, hat der ein Gewissen und meldet es dann seiner Versicherung

der lieferer haftet für den verursachten schaden. wenn er ihn dir schriftlich bestätigt hat. du musst ja nachweisen koennen das er den schaden verursacht hat.