Werkstatt überführt Auto in andere Werkstatt, wer haftet bei Unfall?

6 Antworten

Wird das Auto auf einem Anhänger oder mit einem roten Kennzeichen überführt, haftet die Werkstatt oder eben deren Versicherung. Machen die das aber nicht und fährt dein Auto mit dem Originalkennzeichen durch die Gegend, haftest du und du musst dann auf zivilrechtlichem Weg dein Geld einfordern, wenn die Werkstatt den Schaden nicht zahlen möchte.

Hier sollte man zwei Dinge betrachten: Überführt die Werkstatt das Auto im Rahmen des Werkstattauftrags, z.B. weil sie einen Unterauftrag an die andere Werkstatt gibt, dann haftet sie über ihre Betriebshaftpflicht. Überführt sie das Fahrzeug aber als kostenlose Service-Dienstleistung, z.B. weil dein Auftrag bei denen beendet ist und du einen neuen Werkstattauftrag woanders gegeben hast, dann haftest wohl du bzw. deine Versicherung - aber natürlich nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Den Schaden an Dritten übernimmt deine Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Werkstatt zahlt diesen aus eigener Tasche. Eine Höherstufung in der SF-Klasse kannst Du als Schadensersatz von der Werkstatt verlangen.

Eigenschaden haftet die Werkstatt.

Natürlich haftet die Werkstatt.  Du bist aus der Nummer raus - es sei denn, Du überführst das Auto selbst zu der anderen Werkstatt und machst es während der Überführungsfahrt kaputt.

Die Versicherung der Werkstatt haftet. Hat sie keine, dann der Inhaber.