Wer oder welche Versicherung könnte noch eventuell diesen Kfz Schaden übernehmen?

9 Antworten

Hallo Joachim613898,

das hört sich ja leider nach einem etwas umfangreicheren Schaden an :-/

Du solltest das Ganze auf jeden Fall Deiner Versicherung melden! Der Schaden an der Verkehrsinsel ist ein Fall für die KFZ-Haftpflichtversicherung und der Schaden an Deinem Fahrzeug würde über eine Vollkaskoversicherung übernommen werden, sofern Du eine abgeschlossen hast.
Falls Glasteile wie Scheiben oder Spiegel zu Bruch gegangen sind und Du keine Vollkaskoversicherung hast, könntest Du zumindest diese Schäden auch über eine Teilkaskoversicherung abrechnen lassen.

Wenn nur Du bei Deiner Versicherung als Fahrer eingetragen bist und nun Dein Vater mit dem Wagen gefahren ist, kann Deine Versicherung eine Schadenzahlung nicht ablehnen. Es könnte allerdings sein, dass man Dir eventuell die Beiträge nachberechnet, die Du hättest zahlen müssen, wenn von vorneherein auch andere Fahrer in Deinem Vertrag eingetragen gewesen wären.

Über die Privathaftpflicht Deines Vaters, kann ein solcher Schaden nicht abgewickelt werden, da hier Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs entstehen, explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

Natürlich hast Du dann leider im nächsten Jahr mit einem höheren Versicherungsbeitrag zu rechnen, wenn der Schaden von Deiner Versicherung gezahlt wird. Vielleicht findet Ihr da ja ne "familieninterne" Lösung damit nicht alles an Dir hängen bleibt :-/

Viele Grüße,

Saskia vom DEVK-Team

Genau, so ist es

Keine seiner Versicherungen oder überhaupt andere Versicherungenarten übernehmen den Schaden. Wenn du eine Vollkasko hast, wird diese den Schaden übernehmen. Du bist bei deiner Versicherung ausschließlich als Einzelfahrer gemeldet oder nur der regelmäßige Fahrer? Das macht den Unterschied aus. Wenn du nur regelmäßig das Fahrzeug fahren darfst, dann kannst du das Auto deinem Vater überlassen haben und die Versicherung zahlt. Bist du der einzelne Fahrer eingetragen, dann hätte dein Vater nicht fahren dürfen. Ob die Versicherung zahlt, wird man sehen. Wie ist dein Vater an die Schlüssel und Papiere gekommen und wo lagen die? Das wird die Hauptfrage sein. Freiwillige Überlassung oder widerrechtliche Entnahme.

Klar, die Haftpflicht übernimmt den Schaden an der Verkehrsinsel.

Deine Vollkasko zahlt! Eine stattdessen nur vorhandene Teilkasko übernähme höchstens Glasbruchschäden.

Welche Versicherungen dein Vater hat ist völlig belanglos - von denen träte keine ein.

Hauptsache der (alte) Herr verfügt über ausreichend bare Mittel um dir die Differenz zwischen Versicherungsleistung und Schadenhöhe auszugleichen.

Den Schaden an der Vekehrsinsel bezahlt die KFZ-Haftpflicht. Den Eigenschaden bezahlt - nach Abzug der SB - die Vollkasko sofern vorhanden.

Hat er den Unfall gemeldet, sonst liegt hier nämlich eine Straftat vor?

Verkehrsinsel zahlt die Kfz Haftpflicht Versicherung, Schaden am Wagen die vollkasko und glasbruch am Wagen kann über Teilkasko angerechnet werden.