Schaden auf Baustelle - wer haftet?

5 Antworten

Du stehst während deiner Arbeitszeit erlaubter Weise mit deinem Auto oder (einem LKW) oder war es doch ein Dienstauto/LKW in einer Baustelle. ? ( Sicherungsauto?) Beim Rückwärtsfahren hast du immer besondere Vorsicht walten zu lassen, beim LKW dich gegebenenfalls sogar einweisen zu lassen. Deine Schuld ist also ziemlich sicher, der „Sägenableger“ muss ja in der Baustelle nicht davon ausgehen, dass du mit dem Auto a) überhaupt vor Arbeitsende wegfährst b) damit rechnen, dass du rückwärts fährst.

Aber welche Versicherung hier aufkommt, wird wohl stark davon abhängen warum und mit wessen Auto du während deiner Arbeitszeit in einer Baustelle gestanden hast.

wonderfulday279 
Fragesteller
 01.10.2018, 16:21

Mit einem PKW auf dem hinten Material geladen war - also mit Ladefläche.

wonderfulday279 
Fragesteller
 01.10.2018, 16:22

DIENSTfahrzeug und ich musste hier stehen und warten.

kabbes69  01.10.2018, 16:38
@wonderfulday279

dann kommt es auf deinen Arbeitsvertrag an und deine Arbeitsanweisung: war das Nicht Aussteigen grob fahrlässig? Hast du irgendwo was unterschrieben, dass du dich an unübersichtlicher Stelle einweisen lässt.

Ansonsten sollte die Versicherung des AG hierfür aufkommen. Melden musst du es so oder so. Es war ein Arbeitsunfall.

Gleichfalls muss der Sägenableger an seinen AG melden. Vielleicht war die Säge ja schon abgeschrieben?

Ich vermute, dass werden beide AG untereinander kläre

Jetzt die Frage: Wer übernimmt den Schaden?

Die Kfz Haftpflicht. Die prüft auch die Haftung, sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Wobei kein Zweifel daran besteht, dass du haftest.

Warum sitzt du eine Stunde lang in (d)einem Auto auf einer Baustelle? Natürlich musst du damit rechnen, dass in der Zwischenzeit dort irgendwas anderes steht als zu dem Zeitpunkt an dem du dort angehalten hast. Erst Recht auf einer Baustelle.

wonderfulday279 
Fragesteller
 01.10.2018, 14:50

Was tut das bitte schön zur Sache? Und was rechtfertigt es alles überall hinzulegen nur weil es eine Baustelle ist? Gerade (!!) da sollte man besonders aufpassen.

Trotzdem danke für deine Antwort.

Bitterkraut  01.10.2018, 14:53
@wonderfulday279

Genau, gerade da sollte man besonders aufpassen, besonders, wenn man auf einer Baustelle mit dem Auto rumfährt...

Jack98765  01.10.2018, 14:54
@wonderfulday279
Und was rechtfertigt es alles überall hinzulegen

Die Arbeiten auf dieser Baustelle.

Was rechtfertigt es, dass du dort mit dem Auto rumstehst?

Deine Kfz-Haftpflicht übernimmt den Schaden.

Da sind wohl beide beteiligt. Du als verantwortlicher Fahrzeugführer und der andere, der die Säge in den weg gelegt hat. Ob er die wohl auch einen halben Meter hinter einen Betonmischer-LKW-gelegt hätte?

Aber über welche werte reden wir denn hier? Das kann ja keine Tischsäge gewesen sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
wonderfulday279 
Fragesteller
 01.10.2018, 15:17

Hm, vielleicht 500 Euro?

Kleidchen2  01.10.2018, 16:03
@wonderfulday279

Ah, doch etwas mehr als eine normale Bügelsäge.

Tut mir leid, aber das mit der KFZ-Haftpflicht ist so nicht richtig. Hier ist ein Zitat aus Verkehrsrecht-Heidelberg (fand ich jetzt nach kurzer Suche am besten erklärt):

Im privaten, nicht-öffentlichen Verkehrsraum besteht eine Sonderbeziehung zwischen Verkehrsteilnehmern, weshalb diese ein geringeres Schutzbedürfnis haben. Es gelten daher "nur" die allgemeinen Haftungsnormen des Zivilrechts.

Die wichtige Vorschrift des § 7 StVG, die die Betriebsgefahr regelt, kommt im privaten Verkehrsraum nicht zur Anwendung. Auch einen Direktanspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung besteht im nicht-öffentlichen Verkehrsraum nicht. Besonderheiten können sich aus den vertraglichen Regelungen im KfZ-Haftpflichtvertrag ergeben.

Wichtig ist aber, dass die Haftungsnorm des § 823 BGB auch im privaten Verkehrsraum gilt. Wenn auch kein direkter Anspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung besteht, gibt es wenigstens einen Anspruch gegenüber dem Schädiger. Wenn dieser jedoch nicht zahlungsfähig ist, bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen.

Eine Baustelle ist kein öffentlicher Verkehrsraum. Sprich du musst mit deiner Verkehrshaftpflicht und gegebenenfalls danach mit deiner Haftpflichtversicherung verhandeln. Wird abgelehnt, musst du in die eigene Tasche greifen.

wonderfulday279 
Fragesteller
 01.10.2018, 15:09

Danke!! 🙂

NamenSindSchwer  01.10.2018, 15:19

Das ist totaler Humbug. Selbstverständlich besteht Versicherungsschutz über die Kfz Haftpflicht. Auch dass hier der Geschädigte keinen Direktanspruch haben soll halte ich für aus der Luft gegriffen.

NamenSindSchwer  01.10.2018, 15:33
@NamenSindSchwer

Darüber hinaus ist mir auch nicht klar seit wann die Gefährdungshaftung des Halters auf öffentlichen Verkehrsraum beschränkt sein sollte. Das ist nur dann von Relevanz, als dass ein in nicht-öffentlichem Verkehrsraum abgestelltes Fahrzeug als nicht in Betrieb anzusehen ist und die Gefährdungshaftung auf den Betrieb eines Kfz ausgerichtet ist. Da das Fahrzeug im hier beschrieben Fall aber gefahren ist, war es natürlich in Betrieb.

Eckengucker  01.10.2018, 15:47
@NamenSindSchwer

irgendwie will mein Rechner heute nicht die Beantwortung eines Kommentars öffnen. Dann also so.

Das ist kein Humbug. Vor einer solchen Äußerung würde ich mich mal über öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrsraum erkundigen. Mir ist klar, dass dies auf den ersten Blick unglaubwürdig erscheint, aber bitte, Kommentare mit dieser Stärke erst dann wenn man detailierte Nachweise besitzt.

Der Begriff Unfallversicherung für die Haftpflicht gilt -wie auch viele andere Details- nur im öffentlichen Verkehrsraum. Eine Baustelle zählt als nichtöffentlicher Raum.

Einfach mal nachlesen:

https://www.verkehrsrecht-heidelberg.de/news/Zur_Haftung_bei_einem_Verkehrsunfall_ausserhalb_oeffentlicher_Verkehrsraeume1

oder

http://fachanwaltskanzlei-verkehrsrecht-hamburg.de/start/bussgeld/pkw-kraftraeder/unfall/

oder hier bei Anwalt.de mal ein stück nach unten scrollen zum Begriff "öffentlicher Verkehrsraum"

https://www.anwalt.de/rechtstipps/anzeige-wegen-unfallflucht-der-teufel-liegt-im-detail_003215.html

Eckengucker  01.10.2018, 15:50
@NamenSindSchwer

Was hat denn Bitte schön die Gefährdungshaftung mit einem Ereignis zu tun. Gefährdungshaftung ist die Haftung für eine abstrakte Gefahr. Das hat mit einem konkreten Ereignis gar nichts zu tun. Da bringt der Herr etwas heftig durcheinander.

NamenSindSchwer  01.10.2018, 16:00
@Eckengucker

Huh? Du hast doch selber den Link mit dem Hinweis auf §7 StVG hier reingestellt?Gefährdungshaftung besagt, man haftet für tatsächlich entstandene Schäden auch ohne diese durch Fahrlässigkeit verschuldet zu haben.

Eckengucker  01.10.2018, 16:10
@NamenSindSchwer

OK, zum besseren Verständnis

eine Gefährdungshaftung ist eine Haftung für abstrakte Gefahr. Beispiel: Ein LKW steht ordnungsgemäß geparkt an einer Straße und ein Motorrad fährt vorbei. Durch einen Windstoß, der LKW hält einen Teil davon auf, wird das Motorrad abgelenkt und der Fahrer stürzt. Was hat der LKW damit zu tun? Rechtsprechung: Der LKW als Gegenstand ist im öffentlichen Verkehrsraum auch bei ordnungsgemäßem Verhalten -wie alle Fahrzeuge- eine ABSTRAKTE Gefahr, Folge, Teilhaft der Haftpflichtversicherung des KFZ, wobei dem Fahrer keine Schuld gegeben werden kann. Und das ist gut so.

Im nichtöffentlichen Verkehrsraum gibt es das nicht. Beispiel wie in der Frage: (wobei ich glaube, dass die Frage absichtlich mit diesem Wissen gestellt wurde um genau diesen ÄÄH-Effekt zu erzeugen) im Baustellenbereich auf eine nicht sichtbar abgestellte Maschine auffahren, im Großmarktgelände stoßen zwei Gapelstapler zusammen usw. Auch hier hat die Maschine, der Wagen, die Stapler, eine Gefährdung allein durch die Existenz. Aber -sie sind ja auch regelmäßig nicht versichert- es gibt diese Gefährungshaftung so nicht.

Vielleicht ist es so verständlicher.

Ich persönlich glaube aus meiner Erfahrung nach nciht, dass die Haftpflichtversicherung das übernimmt. Besonders beim Rückwärtsfahren bestehen in unübersichtlichen Fällen besondere Sorgfaltspflichten. Biebe die pesönliche Haftpflicht. Deshalb auch die Aussage von mir, erst mit den Versicherungen verhandeln, sieht aber gegebenenfalls schlecht aus.

NamenSindSchwer  01.10.2018, 16:37
@Eckengucker

Ob ein "Unfall" nach StGB vorliegt ist ohnehin vollkommen irrelevant. Für die Haftung reicht, dass ein Schaden verursacht wurde.

Und nun such mir noch den Teil der AKB raus, in denen kein Versicherungsschutz besteht für Schäden auf nicht-öffentlichem Verkehrsraum (ob der Ort tatsächlich nicht öffentlich war wäre ohnehin noch zu prüfen...)

Und auch noch den Teil des §115 VVG der den Direktanspruch auf Schäden auf öffentlichem Verkehrsraum begrenzt.

Und dann auch noch den Teil, in dem der §7 StVG besagt, er gelte nur auf öffentlichem Verkehrsraum.

Die Frage nach dem "Betrieb" eines Kfz ist nicht allein deswegen zu verneinen, nur weil es auf nicht-öffentlichem Bereich war. Bei einem abgestellten Fahrzeug kann man da noch mitgehen (und auch das nicht zwangsläufig, siehe weiter unten) aber hier war das Fahrzeug mit angelassenem Motor in Bewegung und somit in Betrieb. Hier muss zwischen dem verkehrstechnischen und dem maschinentechnischen Begriff unterschieden werden.

https://www.finanztip.de/halterhaftung-kfz/

 §7 StVG findet - im Gegensatz zu den sonst auf den öffentlichen Verkehrsraum beschränkten Vorschriften auch Anwendung für Schaden, die durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen auf privatem Grundbesitz entstanden sind. 

Hier z.B. das OLG Düsseldorf (https://openjur.de/u/147787.html):

"Zwar wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, der Betrieb eines Fahrzeuges sei beendet, wenn es an einem Ort außerhalb des allgemeinen Verkehrs abgestellt werde. Dem vermag der Senat jedoch nicht grundsätzlich zu folgen. Denn der Wortlaut des § 7 Abs. 1 StVG enthält eine derartige Einschränkung nicht. Zudem steht die weite Auslegung des Tatbestandsmerkmals "bei dem Betrieb" dem entgegen. Schließlich erfordert der Betrieb eines Kraftfahrzeuges im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG nicht seinen Einsatz auf öffentlicher Verkehrsfläche"

NamenSindSchwer  01.10.2018, 16:44
@Eckengucker
 Besonders beim Rückwärtsfahren bestehen in unübersichtlichen Fällen besondere Sorgfaltspflichten

Also können wir uns darauf einigen, dass ohnehin eine Haftung aus Verschulden vorliegt? (Du warst derjenige, der zuerst auf die Gefährungdshaftung nach §7 verwiesen hat, nach der der FS auch haftet, worauf sich der Geschädigte aber nicht berufen muss, denn der FS haftet hier aus Verschulden.)

Und was hat dein Hinweis auf die Sorgfaltspflicht nun mit der Versicherung zu tun? Wenn du mir jetzt mit "das war grob fahrlässig also zahlt die Versicherung nicht" kommst, weiß ich entgültig, dass du keinerlei Sachkenntnis hast.

Über die Kfz Haftpflicht besteht Versicherungsschutz und die reguliert den Schaden. Punkt. Etwas anderes zu behaupten ist regelrecht absurd.

Biebe die pesönliche Haftpflicht

In der Privathaftpflicht besteht auf keinen Fall Versicherungsschutz, da der Schaden durch den Gebrauch eines Kfz verursacht wurde.