wer haftet, wenn Heimkind Schaden verusacht
vor einer Woche hat ein 13jähriger, der nachts aus dem Heim abgehauen ist, mein Auto beschädigt, weil er es klauen und damit nach hause fahren wollte. Mein Frage: Wer haftet für den Schaden? Das Heim, weil es seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist?
7 Antworten

Normalerweise müssten die Kinder, die in so einer Einrichtung untergebracht sind, über die auch haftpflichtversichert sein, wenn mal etwas passiert. Ich an deiner Stelle würde mich an das Heim wenden, dass die das der Versicherung melden.

Das Heim muss dir vermutlich den Schaden bezahlen, dem Jungen wird nichts passieren, da er noch keine 14 ist.

Woher weist du, dass das Heim nicht seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist? Ein 13 jähriger ist deliktfähig, du kannst theoretisch einen Titel erwirken und dann hoffen, dass er irgendwann Geld hat.

Nein nicht du nicht das Heim für sowas haben die eine Haftpflichversicherung also keine sorge dein auto wird bald wieder aussehen wie neu und das kostenlos (für dich :D) LG Tim

Ja, in diesem Fall haftet das Heim. Der Junge ist mit seinen 13 Jahren noch strafunmündig.