Ist es erlaubt,Sachen aus Wohnung holen?

5 Antworten

Dein Kollege kann sein Zeug sehr wohl mit der Polizei raus holen, was du da machst nennt sich Unterschlagung fremden Eigentums und ist eine Straftat.

Strafrechtlich:
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§ 246
Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

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Zivilrechtlich:
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§ 985
Herausgabeanspruch

Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.

Gib ihm sein Zeug wieder und gut ist... Kindisch und bringt unnützen Stress mit sich... Das die Polizei da war bezweifle ich - oder du hast gar nicht erst auf gemacht, den die hätten die Sachen schon raus geholt.

AalFred2  07.07.2015, 09:43

Und wenn du jetzt auch noch erklärst, wo hier die Zueignung ist, ist der erste Teil deiner Antwort vielleicht nicht mehr völlig falsch.

Ihr müsst vorher einen Termin vereinbaren - evt. siehst Du zu, dass Du an diesem Tag einen Zeugen dabei hast!

Lasse Dir noch eine Liste mit den Gegenständen unterschreiben, die er mitgenommen hat!


weil er steht unangekündigt vor meiner wohnung und das ist eine riesenfrechheit, zudem hat er die polizei gerufen und ich weigere mich unter diesen vorraussetzungen auf zu machen.

Was hat die Polizei gesagt?

Ich würde ihn gewähren lassen wenn es nicht viel Zeit in Anspruch nimmt.

brentano83  06.07.2015, 18:55

Die Polizi wird nichts gesagt haben, da er die Tür gar nicht erst geöffnet hat, sonst hätte sein Kollege sein Zeug jetzt nämlich wieder.

nein, das kann er nicht. Er muß mit dir einen Termin vereinbaren, du mußt aber auch koopertiv sein und nicht stur. Die Polizei wird ihm da nicht helfen (Außer vielleicht freundlch auf dich einzureden, die Sachen doch herauszugeben). Also mach was mit ihm aus, du kannst ihn dann entweder reinlassen, oder seine Sachen zum Termin rausstellen. Solange seine Sachen in deiner Obhut sind, bist du auch verantwortlich, du kannst sie nicht einfach so vor die Tür stellen und riskieren, daß ein Fremder sie sich aneignet.

brentano83  06.07.2015, 18:57

Die Polizei könnte ihm da schon Helfen, den was der Feine Herr da macht nennt sich Unterschlagung und der Eigentümer hat ein Herausgabeanspruch.

AalFred2  07.07.2015, 09:41
@brentano83

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten hält sich unsere Polizei glücklicherweise heraus. Eine Unterschlagung ist hier meilenweit nicht in Sicht.

Mietvertrag hin oder her, du hättest ihn gar nicht raus schmeißen dürfen und wenn er sein Zeug will musst du es ihm geben. Hatte mal genau das selbe Spiel die Polizei War insgesamt 3 mal da.

johnnymcmuff  06.07.2015, 18:27

Mietvertrag hin oder her, du hättest ihn gar nicht raus schmeißen dürfen 

Steht er nicht im Mietvertrag kann man in mittels der Polizei aus der Wohnung weisen lassen; persönlich schon gemacht.


RonnyM91  06.07.2015, 18:35

hätte er nachgewiesen das er Miete bezahlt nicht mehr.

AalFred2  07.07.2015, 09:33
@RonnyM91

Dann hätte er aber einen Mietvertrag.