Rundfunkgebühren trotz Auslandsaufenthalt

8 Antworten

Habt ihr euch 2009 auch bei der GEZ abgemeldet - das alles geht nicht automatisch, aber Schreiben an GEZ aufsetzen per Einschreiben/Rückschein und allen entsprechenden Unterlagen nochmal an GEZ senden. Hatte das Problem in den frühen 80er Jahren. Hat dann aber doch geklappt.

dachriss78 
Fragesteller
 23.06.2014, 13:18

Wird gemacht danke!!!

Wie wäre es denn, wenn du direkt mal dort anrufst. Das hat bei uns auch geklappt, wir waren in einer ähnlichen Situation. Es wurde uns am Telefon versprochen, dass die Sache geregelt wird, dass wir nichts zu zahlen haben - und es war tatsächlich so (was ich eigentlich gar nicht erwartet hätte).

dachriss78 
Fragesteller
 23.06.2014, 13:05

Vielen Dank für die Antwort,

gesagt, getan...

leider sind alle Facharbeiter (wie erwartet) im Gespräch. Ich erwarte einen Rückruf am Mittwoch gegen 13.00 Uhr...

Ich werde vorher schon mal Kopien der Dokumente machen um diese mit einem sachlichem Anschreiben und Rückschein an den Beitragsservice zu senden.

Bis dahin werde ich abwarten was mir am Mittwoch erklärt wird. Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Danke, Bis Mittwoch.

Wenn ihr in dieser Zeit gar nicht in Deutschland wart und auch nicht gemeldet,dann ist diese Forderung nicht berechtigt !

Erst wenn ihr euch hier erneut in einer Wohnung angemeldet habt,fallen Beiträge an.

Anrufen und das ganze noch mal in Kopie versenden,bis sie es begriffen haben.

dachriss78 
Fragesteller
 23.06.2014, 13:10

Danke,

nach unserer Rückkehr im März war der Beitragsservice der erste von dem wir Post empfangen haben. Dies bestätigt meine Vermutung, das der Datenaustausch der Stadt an den Beitragsservice unmittelbar nach der Anmeldung stattfand.

Wie schon erwähnt erwarte ich gespannt den Rückruf am Mittwoch...

Mal sehen was noch so passiert.

Wer mit Rundfunkgeräten bei der GEZ gemeldet war und sich bei Ausreise ins Ausland nicht abmeldet, bleibt nach den gesetzlichen Vorschriften so lange gebührenpflichtig bis er sich abmeldet. Offensichtlich habt ihr euch nur beim Meldeamt, nicht aber bei der GEZ abgemeldet. Es gibt aber eine automatische Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden und der GEZ, so dass die GEZ auf diesem Wege irgendwann erfahren haben wird, dass ihr euch ins Ausland abgemeldet habt. Ihr könntet nun versuchen, bei der GEZ - jetzt Beitragsservice - eine Anerkennung als Härtefall zumindest ab dem Moment der Kenntnis hiervon zu beantragen und die insoweit angefallenen Gebühren niederzuschlagen. Bei der Einführung des neuen Rundfunkbeitrags wurde kraft Gesetzes vermutet, dass jeder gemeldete Rundfunkteilnehmer auch ab 1.1.2013 weiter einen vollen Rundfunkbeitrag zahlen muss. Diese Vermutung kann aber bis Ende 2014 widerlegt werden, was ihr ja sicherlich über eure Meldedaten könnt. Dann dürfen keinesfalls Rundfunkbeiträge ab 1.1.2013 erhoben werden. Ihr müsst aber natürlich ab eurer Rückkehr für eure aktuelle Wohnung einen Beitrag zahlen.

Nach meinem Ermessen müsst ihr keine Gebühren zahlen aber ich habe ja nichts zu sagen und darum lasst euch in einer Verbraucherzentrale beraten.