Rückzahlung von Lohn

4 Antworten

Ja klar, stell Dir vor, du bist Chef eines Unternehmens nun lässt sich immer wieder der gleiche krank,melden und bringt keine Krankmeldung würdest du ihn trotzdem bezahlen wollen? Meißt gibt es eher dafür Abmahnungen

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sagt dazu:

"(1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder den ihm nach § 5 Abs. 2 obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt."

Wenn die notwendige Bescheinigung nicht vorliegt, muss also auch keine Entgeltfortzahlung geleistet werden. Günstiger wäre es natürlich, die Zahlung erst gar nicht zu leisten, denn bei der Monatsabrechnung muss ja das "unentschuldigte Fehlen" schon bekannt gewesen sein. Dann kann man sich auch das nachträgliche Zurückfordern ersparen.

Wird die Bescheinigung später nachgereicht, muss der Betrag nachträglich ausgezahlt werden. Wegen verspäteter Abgabe kann es aber eine Abmahnung geben.

Kommt drauf an was geregelt ist im Arbeits/Tarifvertrag. Nach dem Gesetz ist man erst nach 3 Tagen verplichtet per Bescheinigung die Krankheit nachzuweisen.
Und damit meine ich nicht, dass dann der schein beim AG liegen muss sondern das er erst ab da nen "gelben Schein" braucht.

Aber gehen wir mal davon aus, dass der AN wirklich unentschuldigt fehlt. Ich gehe dann mal davon aus, dass es sich um einen Festlohn handelt, denn bei Stundenlohn ergäbe sich das Problem ja nicht. Dann kann der zu viel gezahlte Lohn natürlich im Folgemonat zum Abzug gebracht werden. Mit Einverständniss des Arbeitnehmers kann könnte auch Urlaub oder eventuelle Plusstunden angerechnet werden.

Dieser Frage läßt sich nicht pauschal beantworten.

Unter welche Verhältnis arebitest Du? Welche Vertrag? usw.

Normalerweise musst das Arbeitsentgelt in Krankheitsfall fortbezahlt werden.

Der Arbeitsgeber kann kürzen da wo es freiwillige Leistungen gibt.

Und dann kommt es auch auf wie lang das Fehlen ohne Bescheinigung war, wie oft, usw.