Falsche Eingruppierung Lohn?

2 Antworten

Da die Eingruppierung ein Teil deines Arbeitsvertrages ist - wäre eine Änderung der Eingruppierung nur mit deiner Unterschrift und Zustimmung des Personalrates möglich.

Denkbar wäre, dass dir zB Tätigkeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses angerechnet wurden. Vielleicht war aber auch nur das Papier geduldig, damit man deine Höhergruppierung gegenüber einer Aufsicht durchsetzen konnte?

Sollte man tatsächlich dein Beschäftigungsverhältnis falsch erfasst haben - wäre schon etwas, was man berichtigen sollte- was ich mir aber nicht wirklich vorstellen kann: dann hätte man für jemanden der noch keine Arbeitskraft erbringt - Kranken- und Rentenversicherung bezahlt.

Vielleicht nimmst du mal zusammen mit einem Personalratsmitglied Einsicht in deine Personalakte.

meines laienhaften Wissens nach her nicht, da dies nach 3 Monaten so rechtsgültig ist