Rückzahlung Fortbildungskosten ohne Fortbildungsvertrag?
Hallo,ich habe eine Fortbildung gezahlt bekommen, mir wurde aber von meiner Arbeit KEIN Fortbildungsvertrag ausgehändigt/geschlossen.Nun habe ich gekündigt und wurde Freigestellt und in der Freistellung wurde der Satz dass ich die Kosten zurückzahlen muss mit eingeschleust (ich habe leider vor der Unterschrift nicht gelesen), allerdings ist nichts zur Höhe oder ähnliches der Rückzahlung geregelt.In wiefern kann mein Arbeitgeber mich nun belagen?Bitte helft mir!Lisa
3 Antworten
Wenn es keine vertragliche Vereinbarung gibt, in welcher eine Rückzahlungsklausel vereinbart wurde, kann der Arbeitgeber auch nichts fordern.
Wurde die Rückzahlung denn mündlich vereinbart?
Siehe auch hier:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Rueckzahlungsklausel.html#tocitem3
Auch mündliche Vereinbarungen gelten, wenn diese Bewiesen werden können (Zeugen).
okay was heißt Vereinbarung? Mir wurde gesagt ich muss 2 Jahre dableiben, aber nicht wieviel ich zurückzahlen muss. Außerdem haben die bei meiner Freistellung gesagt dass mit der Freistellung eben alles abgegolten ist ( Urlaub, Überstunden, Fortbildung....)
Ob mit der Freistellung "alles abgegolten" ist, hängt ganz von der Formulierung und der Art der Freistellung ab.
Der Urlaubsanspruch kann (anders als die Überstunden) nur dann mit der Freistellung abgegolten werden, wenn die Freistellung als "unwiderruflich" erklärt oder der Urlaub ausdrücklich erteilt (mit der Zeitangabe, wann) wurde.
Für die Überstunden gilt diese Voraussetzung - wie bereits gesagt - nicht.
Ah okay, ja die Freistellung ist "unwiderruflich". Und auf die Kosten der Fortbildung kann man das dann auch anwenden oder hat das damit nichts zu tun?
Da die Freistellung als "unwiderruflich" erklärt worden ist, darf der Urlaub, der Dir noch zusteht, mit der zeit der Freistellung verrechnet werden (sollte dabei noch Urlaub übrigbleiben, muss er ausgezahlt werden).
Die Verrechnung von Überstunden ist ja ohnehin erlaubt.
Mir ist nur nicht klar, wie die Fortbildung verrechnet werden soll. Denn der Arbeitgeber kann mit der Freistellung - während der er Dich ja weiterhin "normal" bezahlen muss - ja nur Forderungen verrechnen, die du noch gegen ihn geltend machen kannst, also die Freizeit durch Urlaub oder Überstundenausgleich.
Was steht in der Freistellungserklärung denn konkret in Zusammenhang mit der Fortbildung?
Unwiderrufliche Freistellung -
..."wir stellen Sie hiermit ab sofort unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Vergütung und der Anrechnung noch vorhandener Urlaubs- & Freizeitausgleichsansprüche, sowie Fort- & Weiterbildungskosten unwiderruflich bis Ablauf der Kündigungsfrist zum .... von der Erbringung der Arbeitsleistung frei.
Okay, Du erhältst also (selbstverständlich) weiterhin Deine Arbeitsvergütung, und die Urlaubs- und Überstundenansprüche werden auf die Zeit der Freistellung angerechnet - das ist in Ordnung.
Inwiefern der Arbeitgeber auf die Freistellung auch die Weiterbildungskosten anrechnen will/kann, erschließt sich mir aus dieser Formulierung nicht. Das könnte er nur (einmal unabhängig von der Frage der Berechtigung), wenn Du selbst noch weitergehende Forderungen gegen ihn hättest, die er mit diesen Kosten dann verrechnen würde - es sei denn, er zielt damit auf die dir noch zustehende "vertragsgemäße Vergütung".
Ich erkenne ansonsten nicht, dass sich aus dieser Formulierung ergeben würde, dass er von Dir die Bezahlung der Weiterbildungskosten verlange.
Sollte es aber tatsächlich so kommen, dass der Arbeitgeber die Kosten mit der noch zu zahlenden Vergütung an Dich verrechnet, dann bleibt Dir wohl zunächst nur, mit ihm ein "klares/deutliches Wort" zu reden und mit einer Klage zu drohen, wenn er sich "uneinsichtig" zeigt.
Dein Arbeitgeber kann keine Rückzahlung verlangen.
Es gibt keine Rückzahlungsklausel und selbst wenn es eine gäbe, käme es darauf an, was drin steht.
Hast Du die Fortbildung gemacht, weil sie für Deinen Job notwendig und vom AG angeordnet war, kommt eine Rückzahlung sowieso nicht in Betracht.
Ich hab die Fortbildung auf eigenen Wunsch hin gemacht. Und der Satz in meiner unterschriebenen Freistellung ist nicht relevant?
Hast Du unterschrieben, dass Du die Freistellung bekommen hast oder steht da etwas darüber, dass Du mit der Rückzahlung einverstanden bist?
Rückzahlungen müssen i.d.R. vorher vereinbart werden.
Sorry, ich bin kein Jurist. Wenn es sich um einen größeren Betrag handelt, solltest Du Dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft wenden.
ich werde die Woche noch einen Anwalt aufsuchen....Danke dir für die Weiterhilfe!! :-)
Gerne, ich wünsche Dir alles Gute.
Wie lautet der genaue Wortlaut der Formulierung in der Freistellung?
Unwiderrufliche Freistellung -
..."wir stellen Sie hiermit ab sofort unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Vergütung und der Anrechnung noch vorhandener Urlaubs- & Freizeitausgleichsansprüche, sowie Fort- & Weiterbildungskosten unwiderruflich bis Ablauf der Kündigungsfrist zum .... von der Erbringung der Arbeitsleistung frei.
Mündlich wurde mir hierzu gesagt dass die Kosten nicht zurückgefordert werden und mit der Freistellung alles "abgegolten" ist....
Nun wollen Sie aber doch eine Zahlung...
Ich denke dem Arbeitgeber dürfte es schwer fallen den Rückzahlungsanspruch tatsächlich durchzusetzen. Das Problem ist hier natürlich die normative Kraft des faktischen. Nimmt der Arbeitgeber den Abzug vor, bleibt dir nur, den Betrag über das Arbeitsgericht zurückzufordern. Bei oberflächlicher Betrachtung könntest du hier hinreichende Chancen haben. Der Passus in der Freistellung dürfte für eine wirksame Rückzahlungsvereinbarung nicht ausreichend sein
Ja sie wurde mündlich vereinbart und es sollte noch etwas schriftliches folgen, das hat aber unsere Personalabteilung verschlafen....