Jobcenter Miete. Wie wird das berechnet?
Hallo,
Mal angenommen man bekommt leistungen vom Jobcenter Alg 2 und die übernehmen die Miete bis 415 Euro Warm aber die Heizkosten müssen nicht in den Nebenkosten drinne sein was passiert also wenn die Heizkosten aber in den Nebenkosten schon drinne sind und es über 415 Euro sind zahlt das Jobcenter dann trotzdem die Wohnung ? Ich mein es macht ja kein unterschied wären die Heizkosten getrennt wäre es ja auch über 415 oder wie ist das ?
2 Antworten
Die Kosten für eine angemessene Unterkunft sind im Gesetz nicht klar definiert und richten sich, wie im ersten Absatz bereits angesprochen, nach den örtlichen Gegebenheiten. Natürlich kann man nicht den Quadratmeterpreis einer ländlichen Region mit einem Quadratmeterpreis einer städtischen Region gleich setzen.
Als Anhaltspunkte könnte man bei einer ländlichen Region von ca. 4,00 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter und bei einer städtischen Region (Großstadt!) z.B. 9,00 Euro nehmen.
Welcher Quadratmeterpreis angemessen ist, lässt sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder Kommune erfragen. Diese Ämter richten sich oftmals nach den örtlichen Richtlinien für angemessene Wohnkosten.
So gelten beispielsweise nach aktuellem Stand für eine Wohnung in Berlin für einen Single mit 50 m² etwa 440,00 Euro als angemessen. In München dagegen gelten bei 50 m² aufgrund des höheren Quadratmeterpreises 590,00 Euro als angemessen.
Mieten im unteren Bereich werden vom Jobcenter in der Regel übernommen, diese müssen aber nicht zwingend im untersten Mietbereich liegen.
Die örtlichen Richtlinien sind auf http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html zu finden.
http://www.hartziv.org/unterkunft-und-heizung.html
Zu hochdeutsch: Es geht um die max.Größe - Anzahl Personen und PLZ.
Ob das nun in den Nebenkosten enthalten ist oder separat gezahlt wird ist doch egal,dass Jobcenter zahlt max. angemessene 415 € für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung,also für die Warmmiete !
Liegst du darüber wird dir das Jobcenter keine Zusicherung für die Kostenübernahme der KDU - erteilen.