Überzahlung ALG 2, aufgrund eines Minijobs. Wie ist das mit dem Rückforderungsanspruch seitens des Jobcenters?

5 Antworten

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Ich gehe mal davon aus das ihr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet,also 2 Erwachsene Personen seid und eure KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bei etwas über 400 € liegt und euch eine Regelleistung von jeweils derzeit 364 € zusteht !

Die Überzahlung beträgt 230,04 €,demnach sollte euch dann bei einer maßgeblichen Regelleistung von 2 x 364 € = 728 € dann monatlich 3 x 72,80 € ( 10 % ) = 218,40 € abgezogen werden und 1 x 11,64 €.

Schreibt also,dass ihr mit der vorgesehenen Aufrechnung einverstanden seid.

isomatte  20.09.2016, 14:40

Habe da einen Fehler bemerkt,die Anrechnung der Überzahlung erfolgt dann auf die nächsten 6 Monate Leistungsbezug !

Danke dir für deinen Stern !

Du bekommst mit den nächsten Zahlungen 10% weniger und zwar solange bis die Überzahlung ausgeglichen ist.

buh94 
Fragesteller
 18.06.2016, 22:35

Danke, Gendra,

dann habe ich Sie und turnmami richtig verstanden.

Vielen Dank!

Gendra  18.06.2016, 22:39

Keine Ursache

Das heißt ganz einfach, dass ihr den zuviel bezahlten Betrag zurückzahlen müsst und euch das Jobcenter eine Ratenzahlung anbietet.

Sie behalten 10% eurer Leistungen ein, bis der Betrag zurückgezahlt ist.

Wenn ihr damit einverstanden seid, dann schreibt das dem Jobcenter

buh94 
Fragesteller
 18.06.2016, 22:34

Danke, für die schnelle Antwort turnmami.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, bedeutet das also, dass das Jobcenter eine Ratenzahlung möchte?

10% von 1.131,70 Euro betragen 113,17 Euro. So würde das Jobcenter also solange Geld einbehalten, bis deren Forderung komplett getilgt ist?

wilees  18.06.2016, 22:43
@buh94

Nein, bei Euch beabsichtigen sie den anrechenbaren Ertrag komplett abzuziehen, da er unterhalb der 30% Grenze ( vom Regelsatz ) liegt, die abgezogen werden darf. Denn sonst würde sich ja ein immer größerer Betrag aufbauen, wenn beim gleichen Verdienst immer nur diese 10% abgezogenwerden dürften.

Bedeutet wohl, daß nicht auf einen Schlag alles aufgerechnet wird, sondern in Raten, die 10% Eures Regelbedarfes entsprechen.

Wie hoch Euer Regelbedarf ist, stand im Bewilligungsbescheid

Ich glaube in dem nachfolgenden Link ist der Anspruch besser erklärt.

Hartz IV: Vorsicht Rückforderungen & Aufrechnungen

www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/anrechnungalgii887223.php
isomatte  19.06.2016, 06:47

Der Link ist schon seit dem 01.01.2011 nicht mehr aktuell,da wurde das mit der Rückforderung / Anrechnung abgeändert !