Muss ich meinen Minijob beim Arbeitsamt melden?

3 Antworten

Es sind alle Veränderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen umgehend mitzuteilen,also such dir aus dem Internet die ALG - 2 Veränderungsmitteilung,die kannst du dann ausdrucken und mit deinem Vater zusammen ausfüllen und ans Jobcenter schicken !

Lege dann gleich noch Einkommensnachweise und Kontoauszüge in Kopie bei,damit sie sehen was du monatlich verdient hast,wenn du pro Monat nicht über 100 € kommst wird nichts abgezogen,dass sind die 100 € Grundfreibetrag die einem auf Erwerbseinkommen zustehen.

Ab dem 15 Lebensjahr gelten dann die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll,dann kommen vom Bruttoeinkommen das über den 100 € - 1000 € Brutto liegt 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu-

Diese Freibeträge werden addiert,theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergeben dann das anrechenbare Erwerbseinkommen,dazu kämen dann sonstige Einkommen wie z.B. das Kindergeld,dass zusammen ergibt das gesamte anrechenbare Einkommen und das würde dann auf deinen Bedarf ( Leistungsanspruch ) angerechnet.

Du musst alle Einnahmen die du Verdienst dem JobCenter melden. Dazu bist du Gesetzlich verpflichtet.

aber ich würde doch keine Anzeige wegen Sozialbetrug bekommen, da ich ja keine Leistungen zu unrecht erhalten habe

@hacker1979

Nicht deine Aufgabe das zu prüfen, sondern die des Jobcenters.

§ 60 SGB I mal lesen.

@hacker1979

Eine Anzeige wohl nicht, aber eine Sanktion würden sie euch reindrücken. Könnt ihr ja dann gegen klagen.

@hacker1979

Korrekt, da kein Schaden entstanden ist.

Du musst trotzdem melden.

Das vorsätzliche Verschweigen von Einkommen ist strafbar.