Kündigung während der Krankschreibung nach einer Fehlgeburt. Was kann ich machen?

5 Antworten

Ich würde zum Arbeitsgericht gegen, da gibt es Rechtspfleger da eine Kündigungsschutzklage (ich meine 6 wochen frist) machen, Arbeitsvertrag, kündigung usw. mibringen, in der 1.Instanz ist kein Anwalt nötig, das ist ohne Risiko (jeder zahlt seinen Anwalt, selbst) Kann sein wenn du gar nix machst vom Arbeitsamt eine sperre bekommst!

Es kommt dann zur einer Güteverhandlung wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung was falsch gemacht hat bekommst du meist eine Abfindung, oder stellt dich wieder ein? oder du musst halt Klagen!

Tipp Beim Klagen gegen AG immer Zeugnisse, Lohnsteuerkarte usw,. mit einklagen sonst muss man wenn das nicht rausgeegeben wird, nicht alles nochmal extra einklagen (habe ich erlebt)

Vielen Dank für Deine Antwort!

Hallo Soyala,

erst einmal mein Beileid, dass Du dein Kind verlieren musstest...ich weiß wie grausig das ist, passierte mir im Februar in der 23+4. War dein Kind über 500g schwer? Dann steht dir der normale Mutterschutz zu (6 Wochen vorher, 8 Wochen nachher und wegen der Frühgeburt nochmal 4 Wochen) Die Zeit die wegen einer Frühgeburt vorher nicht genommen wurde wird angehängt. Ich hab somit 18 Wochen MuSchu...bedauerlicherweise hat mein AG mich auch gekündigt, die Kündigung musste über die Bezirksregierung genehmigt werden, wo gegen ich Klage eingereicht habe. Geh zu einem Anwalt, frag was es kostet, lass dich beraten, frag ob du es in Raten abzahlten kannst bzw. wenn dein Fall Aussicht auf Erfolg hat (wovon ich mal ausgehen würde) erübrigt sich evtl. das finanzielle dadurch :-) Ich wünsch Dir viel Glück und nur das Beste =)

Ich habe folgendes im Netz gefunden: "Wann kann Ihr Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?

Nach der Rechtsprechung müssen die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist (fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam):

Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heißt "negative Gesundheitsprognose". Es muß feststehen, daß die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn es aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten kommt. Schließlich muß eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Sie muß zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, d.h. sie muß ergeben, daß ihm bei einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Krankheitsursachen, der Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer und des Lebensalter des Arbeitnehmers die oben festgestellte Beeinträchtigung seiner Interessen (siehe Punkt 2.) nicht mehr weiter zugemutet werden kann.

Wie gesagt müssen diese drei Voraussetzungen allesamt vorliegen. Fehlt auch nur eine, ist die Kündigung unwirksam."

Ich würde sagen, es liegt hier an Punkt 1. Wenn es so aussieht, als ob du noch sehr lange krank bist, dann darf dir das Unternehmen kündigen wegen Krankheit. Wenn du allerdings bald wieder arbeiten kannst, dann wohl eher nicht. Bin allerdings kein Anwalt.

Betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung wäre unzulässig, das stimmt.

Erst einmal mein Beileid. Du hast dein Kind verloren und dann auch noch deinen Job. Ich hoffe, es regelt sich alles zum Guten.

Vielen Dank für Deine Antwort!

ich würde zuerst zu deiner Krankenkasse gehen, um zu erfahren, wie der Mutterschutz in Ihrem Fall aussieht. Abhängig von verschiedenen Fakten wie Alter der Schwangeren, (unter 18 bzw über 35. Jahre automatisch Risikoschwangere = Höherer Schutz, Mehrlinge oder andere durch den Arzt der Krankenklasse gemeldete Probleme: Risiskoschwanger) , Alter der Fehl- oder Totgeburt ec. haben Einfluss darauf, in welcher Art von Mutterschutz Sie sich (trotz bzw wegen toten Kind) Sie sich befinden. Da Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt meistens eine weitere Schwangerschaft planen, gibt es tatsächlich Firmen, die auf Grund einer Fehl- oder Totgeburt versuchen, einen Mitarbeiterin loszuwerden. Doch das dürfte auch in Ihrem Fall illegal sein. In Österreich ist z.B. die Arbeiterkammer (vor allem für Arbeiter und Angestellte) für kostenfreie Rechtsberatung und kostenfreie Verfahrensbetreuung dafür zuständig. Auch direkt zum Gericht gehen und mit einem Richter reden ist nach telefonischer Terminabsprache möglich.

Ich nehme mal an, dass in der Kündigung kein Grund angegeben wurde?!

Du kannst aber ein Beratungshilfeschein von einem Anwalt holen. Die zustädnige Behörde errechnet dann (von deinem Einkommen), wieviel dir im Monat zustehen muss und gewährt ihn dir dann wahrscheinlich. Im Notfall musst du es zurckzahlen, wenn du wieder Arbeitsfähig bist.

Für solche Fälle lohnt es sich eine Rechtsschutzversicherung zu haben.

PS: tut mir leid, dass du dein Kind verloren hast

In der Kündigung stand kein Grund. Leider habe ich im Monat "zu viel" Einkommen, als dass mir Beratungshilfe zustehen würde.

Es würde mich in erste Linie interessieren, wie viel Aussicht auf Erfolg eine Klage hätte und wann ich spätestens deshalb beim Rechtsanwalt sein muss (Frist?)

@soyala

Hab ich mir schon gedacht.

Also du bist 8 Wochen nach der Geburt noch im Mutterschutz. Da kann man, soviel ich weiß, nicht gekündigt werden.

Man darf dich mindesten 4 Monate nach der Entbindung nicht kündigen !!

Es gibt aber einige Ausnahmen: Gekündigt kannst du nur werden, wenn - Die Firma Insolvenz anmeldet - die Firma ohne Ersatzkraft nicht fortgeführt werden kann In deinem Fall würde ich auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen. Der erklärt dir dann alles nochmal genau.

Ich sehe der Sache zuverlässig entgegen. Ich denke, dass du Erfolg haben wirst !!!

Kopf hoch. Lass dich nicht einfach so abwimmeln !!!!