Vertragsrücktritt von Möbelkauf

5 Antworten

Ihr habt einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen. Stellt Ihr nun hinterher fest, dass dieser (rechtsgültige) Kaufvertrag ein Fehler war - Euer Problem!

Das Ihr Euch vermessen habt ist Euer Problem.

Bei Verträgen die direkt beim Händler abgeschlossen gibt es kein Rücktrittrecht.

Mit nur 25 % seid Ihr noch gut bedient.

Eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen hättet ihr nur, wenn ihr die Möbel "an der Haustür" oder im Internet gekauft hättet - dann würde nämlich das Fernabsatzgesetz greifen. Vielleicht könnt ihr in aller Ruhe und sachlich mit dem Möbelhaus bzw. einer kompetenten Person dort sprechen, um Änderungen am Vertrag vorzunehmen, damit euer Schlafzimmer passt. Denn fünf Stunden nach Kauf ist ja noch nichts produziert worden. Dem Möbelhaus liegt nichts daran, einen potenziellen Kunden zu vergraulen, der dann noch Negativ-Werbung macht... Aber denkt bei euren "Verhandlungen" daran: Ihr seid nicht im Recht!

Es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht für Verträge. Das Möbelhaus könnte genauso auf Vertragserfüllung bestehen. Ob 25 % des Kaufpreises angemessen sind, müsstet ihr ggf. einen Richter klären lassen. Das ist aber wahrscheinlich so im Kaufvertrag aufgeführt, den ihr unterschrieben habt.