Rückstellungsbescheid von Hochschule abgelehnt?

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Ich bin kein Rechtsexperte, aber hier lohnt sich meines Erachtens absolut ein Widerspruch. §10, Abs. 2 der Verordnung zur Regelung der Zulassung in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Berlin (Hochschulzulassungsverordnung - BerlHZVO) sagt:

"Die Auswahl nach Absatz 1 Satz 1 [da geht es um die Dienstarten] muss spätestens zum zweiten Zulassungsverfahren beantragt werden, das nach Beendigung des Dienstes durchgeführt wird. Ist der Dienst noch nicht beendet, ist durch Bescheinigung glaubhaft zu machen, dass der Dienst bei einer Bewerbung für das Sommersemester bis zum 30. April oder bei einer Bewerbung für das Wintersemester bis zum 31. Oktober beendet sein wird."

Da ich mal davon ausgehe, dass du das Dienstende durch einen Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung deiner Seminarleitung wasserdicht belegen kannst, gibt es hier meines Erachtens keinen Grund für Ablehnung- schon gar nicht aus Gründen der Bewerbungsfrist. Dein Dienstende liegt ja sogar noch vor dem Semesterbeginn.

Also, frag mal bei der Hochschule nach, wie der Widerspruchsweg hier aussieht. Das Recht, gegen einen Bescheid der Hochschule Widerspruch einzulegen, hast du auf jeden Fall - auch ohne Anwalt.

Ich drück die Daumen!

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Der Studiengang ist übrigens Pharma- und Chemietechnik. (Kein medizinisches Fach, jedoch dürften die markierten Auszüge auch für non-med. Studiengänge gelten. Bei anderen Hochschulen ist das ebenfalls so.)

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Macht für mich auch keinen Sinn. Gib dich bloß nicht mit so einer seltsamen Antwort zufrieden. @Fragesteller