Kann ein Inkasso-Unternehmen nach fast 6 Jahren eine Zahlung fordern?

7 Antworten

Selbst nach 100 Jahren kann man dir noch eine Zahlungsaufforderung schicken, nur wenn sie von 2009 ist, ist diese verjährt. Daher ist es wichtig, auch zu antworten und die Forderung zurückweisen mit dem Hinweis auf Einrede der Verjährung gemäß §195 BGB.

So  gibst du bekannt, dass du die Forderung  nicht bezahlen wirst und dich dabei eben auf §195 BGB berufst. Ohne diesen Hinweis kann es Probleme geben.

Schreibe denen weiter: Da ich mich nun auf die Einrede der Verjährung berufe, verweise ich sich ausdrücklich auf das Urteil des OLG Frankfurt (AZ. 23 U 68/12), wonach eine negativer Schufaeintrag nicht erlaubt ist.  Ich werde daher bei weiteren Drohungen und tatsächlicher Eintragung umgehend wegen versuchter Nötigung und Erpressung Strafanzeige gegen Sie stellen!


Bei der Forderung, handelt es sich um eine ganz "normale" oder um was spezielles. Bei Bauvorhaben z. B. sind die Verjährungsfristen anders und die Forderung ist wirklich 2009 entstanden?

Vielleicht noch ein Hinweis: Die Forderung, auch wenn sie berechtigt ist, besteht natürlich weiterhin, nur sie kann eben nicht mehr gerichtlich eingetrieben werden. Der Gläubiger muss auf deinen guten Willen hoffen und nein, er darf auch keine Druckmittel aufbauen, damit du doch zahlst. Das ist dann Selbstjustiz und strafbar.

@Jewi14

Als ich diesen Kauf getätigt habe, war ich 11 Jahre alt. Kann ich hierfür belangt werden?

@littlemonsterlg

Toll, dass man mal eben eine Stunde später erfährt, dass du 11 Jahre alt warst. Ehrlich gesagt ist es mir zu blöd nun auch noch darauf einzugehen, da sich rechtlich ein anderer Aspekt ergibt. 

@Jewi14

Was aber an der Verjährung nicht wirklich viel verändert.

@TE: Da du nun immer noch keine 18 bist, wende dich an deine Eltern. Sie sollen wie empfohlen wegen Verjährung und wegen deinen damals 11 Jahren widersprechen.

@mepeisen

Ja. an der Verjährung ändert sich nichts. Die Frage ist aber dennoch, ob überhaupt jemals ein Vertrag zustande kam wegen des Alters. Folglich;: Wenn kein Vertrag, dann auch keine Verjährung.

es kommt auch drauf an was für schulden das sind und ob es da schon fristen gab usw.

Keine Fristen soweit ich weiß, es waren Schulden im Internet (irgendwelche Spiele, die Geld gekostet haben)

Die Verjährungsfrist beträgt doch im Normalfall 3 Jahre

Dann solltest Du die Einrede der Verjährung erheben. Die Forderung ist dann nicht mehr durchsetzbar. Außerdem solltest Du die Herrschaften auffordern, Dir zu bestätigen, dass eine Meldung an die Schufa nicht erfolgt.

Ist dann diese Zahlungsforderung rechtens?

ja.

Als ich diesen Kauf getätigt habe, war ich 11 Jahre alt. Kann ich hierfür belangt werden?

@littlemonsterlg

Nein, zumal du ja zivilrechtlich die Einrede der Verjährung erheben kannst.

eine rechtmässige forderung kommt eigentlich per post. warte einfach ab ob da was kommt und dann widersprichst du dieser forderung mit der begündung der verjährung

Bis jetzt kam per Post nichts..

eine rechtmässige forderung kommt eigentlich per post

Eine rechtmäßige Forderung entsteht manchmal einfach kraft Gesetzes. Oder durch einen formfrei geschlossenen Vertrag. Da braucht man keine Post für.

@jurafragen

das kann sein. und dann gibt es die verjährung krfat gesetzes. wenn die forderung von 2009 ist dann ist sie verjährt.

@martinzuhause
dann gibt es die verjährung krfat gesetzes

Man kann die Einrede der Verjährung erheben. Aber es gibt keine "Verjährung krafft Gesetzes". Man muss sich schon selbst darum bemühen.

@jurafragen

um die verjährung muss man sich da nicht bemühen. wenn sie drei jahre beträgt und die forderung von 2009 ist dann ist diese forderung am 31.12. 2012 verjährt. dazu muss man garnichts machen. es reicht aus wenn der gläubiger da nichts macht. und das scheint er ja nicht gemacht zu haben

@martinzuhause

zum einen muss der Schuldner nichts machen das es verjährt denn der Gläubiger will ja seine Forderung bezahlt bekommen. Soweit stimmt das schon aber auch nach diesen 3 Jahren besteht der Anspruch immer noch und der Gläubiger kann auch vors Gericht gehen wenn der Schuldner dann aber die Einrede der Verjährung erhebt prüft das Gericht dies und wenn die Forderung tatsächlich Verjährt ist hat der Gläubiger kein Recht mehr diese einzufordern der Anspruch bleibt Theoretisch jedoch bestehen nur kann er diesen nicht mehr durchsetzen

@martinzuhause
um die verjährung muss man sich da nicht bemühen

Doch, man muss die Einrede der Verjährung erheben, sonst ginge eine Klage auch hinsichtlich einer verjährten Forderung durch, jedenfalls wenn sie ansonsten schlüssig begründet ist.

Ist die Forderung lt Inkassoschreiben tituliert ?

Setz den Inkassoladen schriftlich über den Verjährugssachverhalt in Kenntnis

Ansonsten hat @Kevin alles wesentliche gesagt

Wichtig : Nichts unterschreiben , keine Teilzahlungen